Ausbildungsqualifizierung Rlp
#1

Hallo,

ich habe eine Frage.
Eine Kollegin von mir (Beamtin auf Lebenszeit) ist für die Ausbildungsqualifizierung zugelassen worden, für das Bachelor-Studium (Vorbereitungsdienst) wird sie dann wohl wieder zur Beamtin auf Widerruf berufen oder wie verhält sich das???

Was passiert bei nicht bestehen des Studiums?? Ist dann der Beamtenstatus futsch???

Ich habe jetzt einiges gewälzt aber leider nichts passenden gefunden, die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten und dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst (APOVwD-E2/3) vom 20. August 2012 gibt so nichts her. Oder ich habe was überlesen...


Wer kann da helfen??

Vlg Cari
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