Ausübung höherwertige Tätigkeit - Anspruch?
#1

Hallo,

ich bin E5 Stufe 1 (Bayern). Ich war für mehrere Jahre beurlaubt nach meiner VFAK - Ausbildung und arbeite seit September wieder in einem Amt auf einer Stelle, die mit E6 dotiert ist.

Doch da ich überplanmäßig darauf bin, erhalte ich nur die Bezahlung nach E5.

Soweit ich weiß gibt es auch im TVÖD etwas über das ausüben einer höherwertigen Tätigkeit, aber ich bin mir zu unsicher, ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe - kann mir jemand eventuell weiterhelfen oder kurz erklären worauf es ankommt?

Vielen Dank für Eure Mithilfe schonmal.
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#2

Moin,

wenn die Stelle mit EG 6 bewertet ist und die Tätigkeit dauerhaft auszuüben ist, bist Du in EG 6 eingruppiert. Der Stellenplan hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung.

Grüße
1887
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#3

na das problem ist ja, dass die stelle eigentlich eine sperre von 3 monaten hatte, weil meine vorgängerin das amt gewechselt hat.

das heißt ich bin bis jetzt überplanmäßig drauf. die stelle wurde ausgeschrieben doch wurde leider nicht genommen und ab märz wechsel ich das amt

Hab ich also noch irgendwelche Nachforderungen bzw aussicht dass ich geld nachträglich bekomme?
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#4

Moin,

sind die Aufgaben Dir übertragen worden, hast Du Anspruch auf eine Zulage nach § 14 TVöD (der Anspruch entsteht einen Monat nachdem die Aufgaben übertragen wurden). Die Aufgaben der Stelle müssen dazu auch vollständig übertragen worden sein.

Grüße
1887
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#5

ich bin auf der stelle seit september, am anfang konnte ich natürlihc noch nicht alles aber bis so november konnte ich alles gut erledigen (wobei niemand gesagt hat "nun sind ihre aufgaben vollständig übertragen" oder ähnliches).

daher frage ich mich wie ich nun am sinnvollsten vorgehene soll bzw wen ich ansprechen soll bei mir auf der dienststelle?

Den personalrat(der ist aber auch angestellter im amt und auch für die buchhaltung zuständig)?
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#6

Moin,

was spricht dagegen einen kurzen Antrag zu stellen.

sgduh,

mir wurden für die Zeit vom ... bis ... die Aufgaben der Stelle ... übertragen. Diese Stelle ist mit EG 6 bewertet. Ich beantrage für diese Zeit die Gewährung einer Zulage gem. § 14 TVöD.

mfg

Das dann nicht mit der Hauspost schicken, sondern in einem freundlichen Gespräch dem Personalsachbearbeiter in die Hand drücken.

Grüße
1887
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