Auftrennung der EG 9
#1

Ich werde von der kleinen  EG 9 Stufe 5 zur EG 9a Stufe 6 übergeleitet. Dies ergibt keine Änderung im Grundgehalt.
Nun habe ich aber zusätzlich eine Besitzstandszulage vom 173€. Wird die nun zusätzlich weiter ausgezahlt oder besteht die Möglichkeit diese in die EG9 b Stufe 6 überzuleiten?
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#2

Eine Besitzstandszulage hat nichts mit der Wertigkeit der Stelle zu tun, von daher nein.
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