Aufteilung der Gremiumsmitglieder
#1

Hallo,
im unseren Haus wurde der Vorschlag gemacht, dass sich die ordentlichen Mitglieder des Personalratsgremiums eigenständig aufteilen damit im Falle einer Corona-Krise die andere Hälfte weiterhin Beschlüsse fassen kann. Rechtlich gesehen habe ich da schon Probleme. Wie wird es bei Euch gehandhabt, da mir ja nun erklärt wird, dass es schon Personalräte gibt, die ein solches Verfahren durchziehen. Natürlich kann man sagen "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber wäre denn ein solcher Beschluss nicht rechtswidrig?
LG
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- % Aufteilung der Freistellung im PR
- Unterlagen für Gremiumsmitglieder


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers