% Aufteilung der Freistellung im PR
#1

Hallo, hier bei uns am Theater wird zur zeit über die % Verteilung des Vorsitzenden und Stellvertreter diskutiert.
Wir unterscheiden künstlerischen Bereich und technischen Bereich.
Laut LPersVG §46 Abs. 3 ist es ja angegeben wer in die Stufung fällt. Wir sind ü 300 Mitarbeiter.
Grund der Diskussion ist, dass der Vorgänger nun abgewählt wurde und er nur seine Hilfe anbietet, wenn er auch % der Freistellung erhält. (ist nur noch PR- Mitglied) Sonst könnte er dem neuen Vorsitzenden nicht helfen.
Frage: Wer kann mir dabei helfen oder wohin kann ich mich wenden, bei solch kniffliger Frage? Icon_confused
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