Hallo zusammen,
habe ich ein Anrecht auf eine Stundenerhöhung als angestellte Lehrerin im öffentlichen Schuldienst?
Grundsätzlich Nein. Aktuell Teilzeit und Wunsch wär Erhöhung der Stunden auf Vollzeit oder eine Teilzeit mit mehr Stunden.
Unter bestimmten Umständen muss der Arbeitgeber einen solchen Wunsch berücksichtigen. Aber da kommt es auf viele Details an.
Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Habe momentan 14 Stunden und würde gerne auf 20 erhöhen.
Wenn nun eine Vertretungskraft mit Befristung eingestellt wir, statt meine Stunden zu erhöhen, ist das ok?
Muss ich meinen Aufstockunswunsch schriftlich bei der Schulleitung einreichen? Bis jetzt habe ich das nur mündlich gemacht. Oder beim Schulamt?
Ich unterrichte in Hessen am Gymnasium.
Danke schon mal vorab.
"Wenn nun eine Vertretungskraft mit Befristung eingestellt wir, statt meine Stunden zu erhöhen, ist das ok?"
Der Anspruch aus § 9 TzBfG deckt keine befristeten Arbeitszeiterhöhungen ab. Als solches ist eine befristete Vertretungsstelle kein freier Arbeitsplatz im Sinne der Regelung.
"Muss ich meinen Aufstockunswunsch schriftlich bei der Schulleitung einreichen? "
Textform reicht. Entscheidend ist ob die Schulleitung entsprechende Arbeitgeberfunktionen hat. Sonst wäre eine andere Stelle (z.B. Bezirksregierung) die richtige Stelle. Auf jeden Fall sollte die Schulleitung aber den Wunsch kennen. Auch die Information von Personalrat und ggf. Gleichstellungsbeauftragte kann sinnvoll sein.
Sinnvoll kann es sein bei entsprechenden Ausschreibungen den konkreten Wunsch der Übernahme der Stelle mitzuteilen.
Der § 9 TzBfG erscheint auf den ersten Blick relevanter als er tatsächlich ist. Die Hürden nach Satz 1 Nr. 1-4 sind ganz erheblich und lassen den Anspruch oft nicht entstehen. Primär ist meist mit dem Arbeitgeber über den Wunsch zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Diese können ggf. auch erstmal eine befristete Arbeitszeiterhöhung sein. Wenn praktikabel vielleicht auch der Einsatz an zwei Schulen etc.