Auflösung des Personalrats und ggf. Neuwahlen
#1

Hallo.

in meiner Dienststelle mit 21 Wahlberechtigten gibt es einen Personalrat mit drei Mitgliedern. Es sind leider keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden.

Ich bin eine von diesen drei Personalräten und werde ab Herbst für zwei Jahre in Elternzeit gehen.
Muss nach meinem vorrübergehenden Ausscheiden der Personalrat neu gewählt werden oder können die beiden verbleibenden einfach so weitermachen bis ich wieder da bin?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Zitieren
#2

(06.03.2018, 12:35)Gast schrieb:  Hallo.

in meiner Dienststelle mit 21 Wahlberechtigten gibt es einen Personalrat mit drei Mitgliedern. Es sind leider keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden.

Ich bin eine von diesen drei Personalräten und werde ab Herbst für zwei Jahre in Elternzeit gehen.
Muss nach meinem vorrübergehenden Ausscheiden der Personalrat neu gewählt werden oder können die beiden verbleibenden einfach so weitermachen bis ich wieder da bin?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

014 014 ,
wie so oft fehlt eine wichtige Aussage: Welches Bundesland? Was steht denn in Eurem PersVG?
LG
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewerbungsverfahren: Rolle des Personalrats in BW
- Neuwahlen Personalrat NRW
- Personalrats Engpass ?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers