Assistentin der Geschäftsführung
#1

Hallo, ich arbeite als Assistentin der Geschäftsführung. Meine Aufgaben umfassen die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen, Gesellschafterversammlungen und das Protokollieren dieser Sitzungen. Daneben organisiere ich die betriebsärztlichen Untersuchungen, Dienstreisen, Veranstaltungen, Terminierungen für GF etc.
Ich habe 35 Jahre Berufserfahrung als Buchhalterin bzw Bürokauffrau. Momentan bin ich in der EG 7. Wäre eine Höhergruppierung nicht angebracht?
Danke für eine Rückmeldung.
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Im TVöD ist Entgeltgruppe 7 bei den Tätigkeiten schon relativ viel, siehe Allgemeine Tätigkeitsmerkmale TVöD .

Für Entgeltgruppe 8 gilt zum Beispiel:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
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