Arbeitszeitgesetz - Ruhezeiten nach Gemeinderatssitzung???
#1

[Bild: 014.gif] zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob die Frage "streng genommen" in diesem Forum richtig platziert ist, aber ich hoffe trotzdem mal auf Antworten.

Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeitszeit 11h Ruhezeit einlegen, bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.

Wie verhält sich dies bei ehrenamtlichen Gemeinderäten, die natürlich auch noch einem Beruf nachgehen?

Zum Verständnis, was ich meine ein Beispiel:
Ein Mitglied des Gemeinderates arbeitet bei einer Bank und beginnt seine Arbeit täglich um 9 Uhr. Da das GR-Mitglied am Vorabend an einer GR Sitzung teilnimmt und diese über 23 Uhr deutlich hinaus geht, kommt der GR hier in eine Bredouille. Greift hier auch das Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit den Ruhezeiten, obwohl es sich um ein Ehrenamt handelt? Ist es rechtens, wenn der GR mit Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz und die Ruhezeiten vorzeitig die Sitzung verlässt?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Danke und Gruß
drcliff
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#2

Für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.

Beatrix
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#3

Für Ratsmitglieder gibt es aber m.W. auch keine Anwesenheitspflicht in den Sitzungen. Wenn sie nicht an einer Sitzung teilnehmen wollen oder vorzeitig gehen wollen, dann ist das so. Sie müssen keine Ordnungsgelder, Strafen oder Abmahnungen befürchten, geschweige denn ihr Mandat zurück geben.
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#4

Grundsätzlich besteht durchaus eine Pflicht zur Sitzungsteilnahme für Gemeinderäte.
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#5

(20.03.2018, 00:12)Gast schrieb:  Grundsätzlich besteht durchaus eine Pflicht zur Sitzungsteilnahme für Gemeinderäte.

Kannst du dazu eine Rechtsgrundlage nennen?
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#6

Meist in den Gemeindeordnungen etc.
Siehe z.B. für BW:
https://dejure.org/gesetze/GemO/34.html
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#7

Danke. Zumindest in NRW ist mir eine solche Regelung aber nicht bekannt.
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#8

Natürlich gilt auch hier die Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Sie Freiwillige Feuerwehr, ist ja auch ein Ehrenamt.
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#9

Auch für die ehrenamtliche Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.
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