09.03.2017, 12:33
Guten Morgen,
ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst in Teilzeit und beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente.
Ich habe vor einem Jahr beantragt, die wöchentliche Arbeitszeit von 23 auf 25 zu erhöhen. Meine Vorgesetzte war sehr verständnisvoll und wollte es mit der Personalabteilung besprechen.Dann auf Nachfrage, hieß es, man werde das wohl bis September 2016 geregelt bekommen.
Bis heute ist nichts geregelt. Vorgesetzte hat zwar die Personalabteilung angesprochen (bei einer Angestellten hieß es, man wolle das über bezahlte Überstunden abrechnen, beim Leiter der Abteilung ganz regulär über erhöhte Stundenzahl. Er hat mir bestätigt, dass schon im Juli meine Vorgesetzte darüber informiert worden sei, dass die Mittel vorhanden seien!)
Auf alle Fälle wartet man in beiden Fällen noch auf die Antwort meiner Vorgesetzten, Antrag o.ä. Nichts wurde getan.
Jetzt die Frage: wenn das seitens Personalabteilung alles eigentlich klar ist, kann ich dann die aufgelaufenen zusätzlichen Beträge beim Gehalt auch fordern, oder gilt das dann halt erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vertrag unterzeichnet wurde?
Rente o.ä. bekommt man ja auch ab Antragstellung, wenn es dann mal genehmigt ist.
ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst in Teilzeit und beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente.
Ich habe vor einem Jahr beantragt, die wöchentliche Arbeitszeit von 23 auf 25 zu erhöhen. Meine Vorgesetzte war sehr verständnisvoll und wollte es mit der Personalabteilung besprechen.Dann auf Nachfrage, hieß es, man werde das wohl bis September 2016 geregelt bekommen.
Bis heute ist nichts geregelt. Vorgesetzte hat zwar die Personalabteilung angesprochen (bei einer Angestellten hieß es, man wolle das über bezahlte Überstunden abrechnen, beim Leiter der Abteilung ganz regulär über erhöhte Stundenzahl. Er hat mir bestätigt, dass schon im Juli meine Vorgesetzte darüber informiert worden sei, dass die Mittel vorhanden seien!)
Auf alle Fälle wartet man in beiden Fällen noch auf die Antwort meiner Vorgesetzten, Antrag o.ä. Nichts wurde getan.
Jetzt die Frage: wenn das seitens Personalabteilung alles eigentlich klar ist, kann ich dann die aufgelaufenen zusätzlichen Beträge beim Gehalt auch fordern, oder gilt das dann halt erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vertrag unterzeichnet wurde?
Rente o.ä. bekommt man ja auch ab Antragstellung, wenn es dann mal genehmigt ist.