Arbeitszeiten Teilzeit
#1

Liebes Forum, ich habe in meinem Teilzeitantrag angegeben, dass ich 4 Tage die Woche arbeiten möchte. Dem Teilzeitantrag wurde zugestimmt, bei den Arbeitszeiten wurde jedoch darauf hingewiesen, dass im Betrieb grundsätzlich eine 5 Tage Woche besteht und ich die Arbeitszeit mit meinem Vorgesetzten besprechen soll. Habe ich Anspruch auf eine 4 Tage Woche?
Vielen Dank vorab
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#2

Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Antrag gestellt?
Wie war der genaue Wortlaut der Zustimmung?
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#3

Ich bin nach Tarif V beschäftigt und habe einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt
Ich habe per Mail die Rückmeldung erhalten, dass der Betriebsrat zugestimmt hat und den Hinweis zu den Arbeitszeiten.
Eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag ist auf dem Postweg, diese kenne ich nicht.
Müsste meinem Antrag nicht durch den Arbeitgeber widersprochen werden oder genügt der Anschluss der Zusatzvereinbarung?
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