31.01.2026, 00:36
Ich würde vom Dienstherren (Kommune) zur Weiterbildung nach Dresden geschickt. Die Weiterbildung ging von 9.00 bis 14.00 Uhr. Bin mit dem Zug gefahren. War insgesamt über 10 h unterwegs. Bin Teilzeit beschäftigt mit 30 Wochenstunden. Da ich nicht mit dem Dienstauto gefahren bin, sollen für den Lehrgang nur 6 h Arbeitszeit angerechnet werden. Ist dies rechtens?


