Arbeitszeitanrechnung Weiterbildung
#1

Ich würde vom Dienstherren (Kommune) zur Weiterbildung nach Dresden geschickt. Die Weiterbildung ging von 9.00 bis 14.00 Uhr. Bin mit dem Zug gefahren. War insgesamt über 10 h unterwegs. Bin Teilzeit beschäftigt mit 30 Wochenstunden. Da ich nicht mit dem Dienstauto gefahren bin, sollen für den Lehrgang nur 6 h Arbeitszeit angerechnet werden. Ist dies rechtens?
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#2

ja.
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