Arbeitszeit für Behinderte
#1

Guten Tag...
ich arbeite in einem Bauhof einer größeren Gemeinde in Bayern, gleichzeitig führe ich auch das Amt des Personalratsvorsitzenden aus... Wir haben einen Mitarbeiter im Bauhof (früher Bademeister, da Bad geschlossen wurde seit 4 Jahren im Bauhof tätig) der sich ständig gegen div. Arbeiten streubt. Der Arbeiter ist schwerbeschädigt und will unserer Meinung nach dieses schamlos ausnützen. Der Höhepunkt war im letzten Winterdienst. Freitag mittag ist um 12.15 Uhr Arbeitsende und es fing gegen 11 Uhr heftig an zu schneien. Der gesamte Bauhof (5 Mann) rückte aus um für die Sicherheit auf den Straßen und Gehwegen zu sorgen. Der besagte Mitarbeiter arbeitete bis zum offiziellen Arbeitsende um 12.15 Uhr und ging dann einfach heim (besser gesagt hat er eine Nebentätigkeit und gibt Schwimmkurse, die meistens Freitag und Samstag stattfinden). Sein Argument war: Er sei Schwerbeschädigt und dürfe keine Überstunden machen... Es ist natürlich nicht der einzige Vorfall im Winterdienst gewesen, er kommt nur zu seinen Arbeitszeiten an den Wochentagen, Wochenende kommt er überhaupt nicht. Jetzt die Frage: Dürfen Schwerbeschädigte arbeitsrechtlich im Winterdienst Überstunden machen und auch zu Bereitschaftsdiensten bei entsprechender Vergütung herangezogen werden?
Anmerkung: Es gibt wegen diesem Verhalten immer wieder Konflikte innerhalb des Bauhofes (die einen müssen und einer angeblich nicht). Auch zu der Behinderung des Mitarbeiters möchte ich sagen, dass es sich um ein Augenlicht handelt, da er da seit Geburt nur 5% sieht. Ansonsten ist er körperlich topfit und läuft Halbmarathons...
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#2

014

Der Winterdienst muß doch bei euch durch Organisationspläne geregelt sein.
Das heißt, dass z.B. überall wo ihr Winterdienst machen müßt, muß dokumentiert sein. Die Bereitschaftszeiten der Mitarbeiter und wann, wer, wie lange und wo erreichbar ist ebenfalls.
Die Winterdienstgeräte gehören auch auf diesen Plan.
Dann müssen alle Mitarbeiter die im Winterdienst tätig sind eine Regelmäßige Einweisung auf die Winterdienstgeräte, UV- Vorschriften und halt auf die oben genannten Punkte erhalten.

Wenn der Mitarbeiter eingewiesen ist und einfach nach Hause geht, ist das meines Erachtens Arbeitsverweigerung und gehört abgemahnt.

Gruß
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