Arbeitszeit/Bezahlung vertragl. Lehrkraft an Musikschule
#1

Hallo
in meinem neuen Arbeitsvertrag steht sinngemäß:

Bezahlung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden !?
Was ist, wenn ich krank bin bzw.  Schüler nicht zum Unterricht kommen?

Gruß
Olena
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#2

Sind Sie sicher, dass es sich um einen "Arbeitsvertrag" handelt oder doch nicht eher um einen Vertrag als "freier Mitarbeiter"?!
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#3

Hallo
es ist ein Arbeitsvertrag nach TV ÖD Rheinland-Pfalz.
Da dürfte doch so etwas nicht drin stehen.
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