Arbeitszeit
#1

Guten Tag
bei der Durchsicht meiner Abrechnung ist mir aufgefallen, das dort als vereinbarte Arbeitszeit 39,00 Std steht, ich abeite aber 40,00 Std so wie es auch meinem Arbeitsvertrag steht. Ist so etwas zulässig?

Danke vorab.
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#2

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Z. B. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TVöD oder so ähnlich?
Oder wird nur auf die Arbeitszeit verwiesen ohne Bezug zum TVöD?
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#3

Fehler auf der Abrechnung sind nicht zulässig ;-)

40h sind grundsätzlich zulässig. Soweit beidseitige Traifbindung besteht und der Tarifvertrag eine andere Zeit vorgibt wäre zu prüfen ob eine Regelung mit 40h zulässig ist. Soweit der TVöD (VKA) Anwendung findet spielt noch das Tarifgebeiet (Ost 40 hoder West 39ht) eine Rolle.
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#4

Im Arbeitsvertrag steht „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder den ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung.
Im Punkt §5 Arbeitszeit steht „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.

Mich irritiert nun das auf meiner Lohnabrechnung 39 Stunden angegeben sind
Mit freundlichen Grüßen
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