Arbeitszeit
#1

Hallo, ich bin Angestellte MFA und NÄPA im Justizvollzug.  

Bei Einstellung wurde mir gesagt, dass meine Arbeitszeit von Montag bis Freitag ist von 6.45 -15.45 Uhr Freitags bis 12.00 Uhr. 
10 Wochenenden im Jahr Dienst habe. 
Es werden mehr als 10 Wochenenden sein… 18 sagte mir dann als ich unterschrieben hatte. 

Nach nun mal mehr als einem halben Jahr kommt es auf dass auch an Feiertagen gearbeitet werden soll. 

An die damalige Stellenausschreibungen komme ich nicht mehr ran. Im Tarifvertrag finde ich keine genau Aussage! 

Meine Frage: Bin ich verpflichtet, an Feiertagen zu arbeiten?
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#2

"10 Wochenenden im Jahr Dienst habe.
Es werden mehr als 10 Wochenenden sein… 18 sagte mir dann als ich unterschrieben hatte. "
Kommt auf den genauen Wortlaut an und was im Arbeitsvertrag steht.
Falls es eine verbindliche Einigung war und der Arbeitsvertrag solche mündlichen Vereinbarungen ausschließt, wäre diese gültig. Dann würde nur ein Beweisproblem bestehen. Im Regelfall wird keine wirksame bindende Vereinbarung vorliegen.

"Im Tarifvertrag finde ich keine genau Aussage! "
Der Tarifvertrag erlaubt die Anordnung von Feiertagsarbeit bei entsprechender Notwendigkeit.

"Bin ich verpflichtet, an Feiertagen zu arbeiten?"
Wenn der Arbeitgeber wirksam Feiertagsarbeit anordnet, dann ja.
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