Arbeitszeit
#1

Liebe Kollegen,
mein Arbeitgeber möchte, dass eine Ankleiderin, die einen Arbeitsvertrag mit einer regelmässigen Arbeitszeit von 8 Stunden wöchentlich hat, regelmässig auch mal 35 Stunden wöchentlich "auf Abruf" arbeitet. Gilt da nicht auch § 12 TzBfG? Wenn vertraglich keine Mindest- und Höchstarbeitszeit vereinbart ist, gilt dann die 25 % Regel? 
Mit freundlichen Grüßen
Peter
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