27.07.2022, 16:28
Liebe Kollegen,
mein Arbeitgeber möchte, dass eine Ankleiderin, die einen Arbeitsvertrag mit einer regelmässigen Arbeitszeit von 8 Stunden wöchentlich hat, regelmässig auch mal 35 Stunden wöchentlich "auf Abruf" arbeitet. Gilt da nicht auch § 12 TzBfG? Wenn vertraglich keine Mindest- und Höchstarbeitszeit vereinbart ist, gilt dann die 25 % Regel?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
mein Arbeitgeber möchte, dass eine Ankleiderin, die einen Arbeitsvertrag mit einer regelmässigen Arbeitszeit von 8 Stunden wöchentlich hat, regelmässig auch mal 35 Stunden wöchentlich "auf Abruf" arbeitet. Gilt da nicht auch § 12 TzBfG? Wenn vertraglich keine Mindest- und Höchstarbeitszeit vereinbart ist, gilt dann die 25 % Regel?
Mit freundlichen Grüßen
Peter