Arbeitszeit
#1

Hallo zusammen,
also ich habe bei einer VGV von 1994 bis 2001 gearbeitet, ging danach lückenlos zu der Stadt x von dort zu der VGV y, dort war ich 2 1/2 Jahre. Jetzt bin ich bei der Stadt A, diese rechnet nur den letzten Arbeitgeber an - ich bezweifle, dass das so richtig ist. Icon_sad
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#2

Geht es um Beschäftiungszeit oder Stufenzuordnung?

Die Auslegung der Regelung zur Beschäftigungszeit ist strittig, weil der Wortlaut nur von "dem" vorherigen Arbeitgeber spricht. Wegen der eher geringen Relevanz (Krankengeld, Jubiläum) ist es wohl noch nicht durch höchstricherterliche Rechtssprechung geklärt.
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#3

Es geht um die Beschäftigungszeit
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#4

Aus der Berücksichtigung der bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeit wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren wollen und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen (Urt. v. 18.03.2010, BAG 6 AZR 918/08 Randnummer 29 ).

Auch wenn nur von "dem" vorherigen Arbeitgeber die Rede ist, würde es nicht dem Sinnn der Regelung entsprechen, wenn nur die Beschäftigungszeit beim letzten öffentlichen Arbeitgeber anerkannt wird.
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