Arbeitsvertrag Tätigkeit
#1

Hallo, ich habe folgende Frage: ist es im Arbeitsvertrag bei Kommunen üblich, dass nur die Entgeltgruppe dort genannt wird, aber nicht die Tätigkeit oder Positionsbezeichnung angegeben wird? Ebenso wird auch kein Arbeitsort angegeben? Das deckt sich zwar mit dem Muster des Bundes, wie sind hier eure Erfahrungen?
Zitieren
#2

"ist es im Arbeitsvertrag bei Kommunen üblich, dass nur die Entgeltgruppe dort genannt wird, aber nicht die Tätigkeit oder Positionsbezeichnung angegeben wird?"
Ja. Allerdings sollte der Nachweis nach Nachweisgesetz grob die Tätigkeit beschreiben.

"Ebenso wird auch kein Arbeitsort angegeben?"
Meist wird man dazu keine Regelung im Arbeitsvertrag treffen. Bei Kommunen ist der Arbeitsort ja meist schon recht klar umfasst.
Zitieren
#3

Ich habe folgende Rückfrage zu der ersten Antwort „Ja. Allerdings sollte der Nachweis nach Nachweisgesetz grob die Tätigkeit beschreiben.“
- Müsste ich dann vor Unterschrift des Arbeitsvertrags diesen Nachweis ausgehändigt bekommen?

Wenn man sich auf eine bestimmte Stelle bewirbt und dann nur die Entgeltgruppe im Vertrag steht, aber nicht die Tätigkeit, woher weiß man dann, dass man diese Tätigkeit nach Einstellung dann auch ausübt und man nicht auf einen anderen Posten kommt🙈?
Zitieren
#4

"- Müsste ich dann vor Unterschrift des Arbeitsvertrags diesen Nachweis ausgehändigt bekommen?"
Nein. Dafür hat der Arbeitgeber einen Monat nach Arbeitsaufnahme Zeit.

"Wenn man sich auf eine bestimmte Stelle bewirbt und dann nur die Entgeltgruppe im Vertrag steht, aber nicht die Tätigkeit, woher weiß man dann, dass man diese Tätigkeit nach Einstellung dann auch ausübt und man nicht auf einen anderen Posten kommt🙈?"

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber andere Aufgaben übertragen. Man kann natürlich versuchen im Arbeitsvertrag genauere Regelungen zu treffen. Das wird aber kaum ein Arbeitgeber mit sich machen lassen.

Aber im Regelfall wird der Arbeitgeber (zumindest erstmal) die Aufgaben übertragen die er ausgeschrieben hat.
Zitieren
#5

Ganz herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten!!!
Ich fasse mein Verständnis kurz zusammen:
D.h. wenn man als Geschäftsstellenleiter in einer Kommune neu starten würde, dann steht im Arbeitsvertrag lediglich die Entgeltgruppe, und in der Regel steht auch keine einzige Angabe dazu im Vertrag, dass ich als Geschäftsstellenleiter arbeite und auf den Einsatzort wird auch verzichtet?
Verstehe ich das so richtig und das wäre auch so üblich?
Außer dem Arbeitsvertrag muss auch kein weiteres Dokument / Stellenbeschreibung bei Vertragsschluss ausgehändigt werden?
Oder sollte hier noch etwas speziell für den Öffentlichen Dienst-Arbeitsvertrag beachtet werden?
Zitieren
#6

"Verstehe ich das so richtig und das wäre auch so üblich?"
Ja. Allerdings ist das Vorgehen im kommunalen Bereich sehr heterogen und andere Ausgestaltungen des Vertrags sind durchaus denkbar.

"Außer dem Arbeitsvertrag muss auch kein weiteres Dokument / Stellenbeschreibung bei Vertragsschluss ausgehändigt werden?"
Muss nicht. Oft werden aber weitere Unterlagen übergeben. Stellenbeschreibungen oder ähnliches dürfte recht oft vorkommen. Auch die Information nach Nachweisgesetz wird sicherlich recht oft übergeben. Daneben Belehrungen etc. Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz etc.
Zitieren
#7

Der AV ist recht übersichtlich. Ich finde die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz viel wichtiger, da steht alles drin. Tätigkeit, Dienststelle, Zulagen, Stufenzuordnung aber natürlich darf der Satz nicht fehlen, dass sich der AG Änderungen vorbehält.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Stundenanzahl gleiche Tätigkeit, Vollzeit/ Teilzeit
- Muster für Arbeitsvertrag persönliche Assistenz
- Überstundenvereinbarung im Arbeitsvertrag

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers