26.05.2026, 18:01
Kommunales Krankenhaus
ie dienstplanmäßige Arbeit ist bei diesem Mitarbeiter von Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage und Feiertage sind grundsätzlich frei. Aktuell erfolgte die Krankmeldung von Mittwoch bis Freitag ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt. Der darauf folgende Samstag, der Sonntag und der Pfingstmontag (Feiertag) waren frei. Am Dienstag wurde durch den Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt auf der es heißt: „weiterhin arbeitsunfähig erkrankt bis 29.5.26“. Daraufhin bittet die Sachbearbeiterin der Personalabteilung um Vorlage der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die jedoch nicht existiert. Muss für die erste Krankmeldung nachträglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
ie dienstplanmäßige Arbeit ist bei diesem Mitarbeiter von Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage und Feiertage sind grundsätzlich frei. Aktuell erfolgte die Krankmeldung von Mittwoch bis Freitag ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt. Der darauf folgende Samstag, der Sonntag und der Pfingstmontag (Feiertag) waren frei. Am Dienstag wurde durch den Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt auf der es heißt: „weiterhin arbeitsunfähig erkrankt bis 29.5.26“. Daraufhin bittet die Sachbearbeiterin der Personalabteilung um Vorlage der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die jedoch nicht existiert. Muss für die erste Krankmeldung nachträglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?


