Arbeitsplatzbeschreibung erhalten
#1

Hallo,
ich bin seit 5 Jahren als Angestellte in der Schulverwaltung eingestellt in EG 6 und es ist bisher nicht möglich, eine Stellenbeschreibung bzw. eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erhalten. Wir werden immer wieder vertröstet und hingehalten, ein untragbarer Zustand, der uns immer wieder in Konflikte mit der Schulleitung bringt, da diese Arbeiten an uns abwälzt. Kann jemand helfen? Es muss doch Fristen für die Aushändigung einer Arbeitsplatzbeschreibung geben - normal ist mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, dachten wir...
Viele Grüsse
T.
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#2

Ich würde eine eigene Arbeitsplatzaufzeichnung erstmal machen und dann der Personalabteilung zur Bewertung vorlegen.
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#3

Guten Tag,

wie kommt denn die Eingruppierung nach EG 6 zustande ?
Da muss es doch eine Arbeitsplatzbeschreibung gegeben haben.

Auch bei uns gibt es einige wenige Stellen, die nicht beschrieben sind. Spätestens bei einer Neubesetzung muss aber reagiert werden.

Die neue dauerhafte Übertragung von Aufgaben würde ich nur schriftlich
akzeptieren. Nur so läßt sich der genaue Zeitpunkt der Übertragung rechtssicher nachweisen.

Ansonsten würde ich einfach die Höhergruppierung der Stelle bei der Personalstelle beantragen. Dann muss ja, um über den Antrag entscheiden zu können, eine Arbeitsplatzbeschreibung gemacht werden.

Gruß
smokie
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#4

Im Prinzip hast Du Recht, Smokie! Aber, das schieben die Bosse auf die gaaaanz lange Bank. Es passiert nichts. Klar, denn die wissen genau, dass eben durch die Verschiebungen und das Zuladen der Kolleginnen/Kollegen mit allen möglichen Sonderaufgaben, es zu der Situation führt, die Leute in höhere Entgeltgruppe einzugruppieren. Da haben die ganz große Probleme mit. Generelle Praxis ist, einfach die Leute hängen lassen. Die Personalvertretungen können dagegen nichts tun, wissen die auch. Tja, und kaum jemand traut sich in Sachen Tarifautomatik zum Arbeitsgericht zu ziehen. Das wäre quasi Selbstmord. Deshalb wird sich an dem System nie etwas ändern. Die Leute werden ausgenutzt. HaHa, wir hatten folgenden Fall: Selbst mit und dazu vom KAV stammenden Bewertung einer Stelle hat man eine Kollegin weit über 10 Jahre unterbezahlt. Damalige Begründung: Eine Höhergruppierung über Stufen habe man ja noch nie gemacht. Klasse, gell?! Paßt auf, das war noch zu BAT-Zeiten. Die Kollegin hatte somit weitere Nachteile bei der Überleitung und dann kam's ganz dick. Aufgrund einer Situation, die die DSL sozusagen in Zugzwang brachte, geschah folgendes: Man schob die längst überfällige Höhergruppierung noch soweit hinaus im letzten Jahr, dass sie sich wegen einer anderen gesetzlichen Anpassung im letzten Oktober faktisch gar nicht ausgewirkt hat. Das heißt im Klartext, man hat eine Höhergruppierung veranlaßt, die Kollegin verdient aber dadurch nicht einen Cent mehr im Monat. Es ist wirklich sehr schade, dass diese Masche von (fast) allen DSL gefahren wird. Der Tarifler ist zumeist der Dumme, das wird immer so sein, leider. Gruß: Haegar
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#5

Was muss ich tun um Fehler bei der Formulierung des Tätigkeits- und Aufgabenbereiches zu vermeiden? Es handelt sich hierbei um eine beantragte Höhergruppierung meinerseits, da der Umfang der Tätigkeiten und die entsprechende Verantwortung in den letzten Jahren stark gewachsen ist.
MfG
Monika
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#6

Liebe Monika!

Bei diesen Dingen ist höchste Vorsicht geboten. Du mußt Dich einmal näher mit den Auslegungen hinsichtlich der sog. Tätigkeitsmerkmale befassen. Grundlage ist noch immer das diesbezügliche Regelwerk des BAT. Eine Neuregelung im TVöD gibt es da m. W. noch immer nicht. Von größter Bedeutung sind die Prozentaufteilungen der Arbeiten im Hinblick auf selbtständige und eigenverantwortliche Tätigkeiten. Auch, natürlich, was die Ausführung gesetzlicher Bestimmungen angeht. Ich warne vor überhastetem Aktionismus. Da hast Du Dir sehr schnell ein Eigentor geschossen. Schau Dir das ganze mal in Ruhe an und dann schreib nen sauberen Entwurf zusammen. Die kleinste Kleinigkeit ist von Bedeutung, nichts unter den Tisch fallen lassen. Denk immer daran, die schenken Dir auch nichts! Dann würde ich mich damit zunächst einmal an die Gewerkschaft wenden und das von deren Rechtsdienst genau prüfen lassen. Vielleicht können die da noch paar brauchbare Tipps beisteuern. Wenn das gelaufen ist, knallste Deinem Abteilungsleiter den Wisch vor die Nase und bittest um umgehende Vorlage bei der Dienststellenleitung. In dem Moment ist die show am Laufen. Egal wie lange es dann dauert, bis die in Pötte kommen. Wenn Du höher gruppiert werden mußt, müssen sie rückwirkend blechen. Ich wünsche Dir viel Erfolg! Kollegiale Grüße:-) Haegar
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#7

Aber bedenke den § 37 TVöD. Ansprüche schriftlich geltend machen.
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