Muss es bei dem Schulträger eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Schulsekretärin geben?
Es gibt keine Pflicht Arbeitsplatzbeschreibungen zu erstellen. Allerdings muss sich der Arbeitgeber irgendwie eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Auch muss er die Mitbestimmungsrechte des Personalrates einhalten. Dieser kann Darlegungen zur Eingruppierung fordern. Daneben muss der Arbeitnehmer informiert werden, welche Aufgaben er wahrnehmen soll. Aber diese Dinge können auch ohne Arbeitsplatzbeschreibung erfüllt werden.