Arbeitsplatzbeschreibung
#1

Hallo in die Runde,
wie wird es bei der Orgastruktur im öffentlichen Dienst gehandhabt: Darf veröffentlicht werden wer was genau macht? Bekommen die Beschäftigten die Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt und darf diese sogar in so einer Art Intranet für alle zugänglich gemacht werden? 
Bin auf eure Antworten sehr gespannt.
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#2

Intern ist die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplan üblich. Diese kann auch Zuständigkeiten der einzelnen Bearbeiter ausweisen. Die Veröffentlichung im Internet ist unter Angabe der Bearbeiter ohne deren Zustimmung problematisch.
Die Arbeitsplatzbeschreibungen werden bei uns den Beschäftigten ausgehändigt. Sie werden aber nicht im Intranet veröffentlicht.
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#3

Danke für die Antwort!
Das würde heißen, dass das Personalamt die Stellenbeschreibungen an den Beschäftigten aushändigen muss oder?
Wird diese noch mit den Fachbereichsleiter besprochen?
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#4

Sie müssen eine Beschreibung der Tätigkeit nach Nachweisgesetz aushändigen. Diese muss nicht sehr detailiert sein. Die Aufgaben werden in der Regel zusammen mit der Fachseite festgelegt.
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