Arbeitsplatzbedingungen
#1

Hallo,
ich habe eine Frage zur Personalratsarbeit, den Zustand der Arbeitsplätze betreffend. In unserer Verwaltung sollen einige Mitarbeiter umgesetzt werden, um den Raum zu einem neuen Büro zu gestalten.
Als Ersatz soll ein Kellerraum hergerichtet werden. Könnte einige Antworten dazu gebrauchen. Können Kellerräume überhaupt als Arbeitsplätze zugelassen werden?
Danke
Zitieren
#2

Für jeden Arbeitsplatz (auch Büroarbeitsplatz) muss es eine Gefährungsanalyse geben (wird meist vom Sicherheitsbeauftragten veranlasst).

Bei Kellerräumen wird sicherlich der Tageslichteinfall (Sichtverbindung nach außen), die Lüftung, lichte Raumhöhe von mind. 2,50 m und der 2. Rettungsweg im Fokus stehen.
Das ist aber alles in technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, früher Arbeitsstättenrichtlinien genannt) und Unfallverhütungsvorschriften geregelt, was zulässig oder machbar ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Technische...%C3%A4tten


Ansonsten (analog) § 81 BPersVG.
Die Dienststelle muss dem PR erklären, dass alle Arbeits- und Gesndheitsschutzvorschriften eingehalten wurden.
Im Zweifelsfall müsste dies das Landesamt für Arbeitschutz entscheiden.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Arbeitsplatzbedingungen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers