Arbeitsplatzbedingungen
#1

Hallo, ich habe eine Frage zur Personalratsarbeit, den Zustand der Arbeitsplätze betreffend. D020
In unserer Verwaltung wurden jetzt einige Mitarbeiter umgesetzt, um es gleich vorweg zu nehmen ohne Beteiligung des Personalrates. Teilweise gleicht es einer Schikane von oberster Stelle her.
Nun stellt sich heraus, dass ein Kollege, welcher zudem noch etwas beleibt ist, regelrecht zwischen Schreibtisch und Heizkörper "eingequetscht" ist. Da sind höchstens 80 cm Platz zwischen. Dieser Kollege will sich das alles noch "anschauen", bis er an den Personalrat bzw. seine Gewerkschaft herantritt. Sein Bürokollege steht vor dem gleichen Sachverhalt, nur das er einen Schrank im Rücken hat. Dieser will sich jedoch nicht mit den Vorgesetzten auseinandersetzen, da ihm suggriert wurde, "anonsten werden die Schränke aus dem Zimmer genommen und stehen im Flur!".
Nun meine Fragen:
1. Wie bzw. wann sollte der Personalrat an die Vorgesetzten herantreten und auf den Missstand hinweisen?
2. Wenn sich der Vorgesetzte querstellen sollte, welche Mittel hat der Personalrat, dagegen vorzugehen?
3. Welche Strafen könnten von wem ausgesprochen werden?

Vielen Dank für Eure Antworten!!!
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#2

Abhilfe ist doch angeboten worden, indem man die Schränke raus nimmt. Der Missstand ist doch scheinbar bekannt und man ist willig Abhilfe zu schaffen.
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#3

In manchen LPVG´s ist die "Umsetzung" eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit (z.B. in NRW). In diesen Fällen muss der PR sofort an die Dienststelle herantreten und die Einhaltung des Beteiligungsverfahrens einfordern.

Das Wechseln der Büros innerhalb einer Abteilung ist keine Umsetzung sondern eine Umzugsmaßnahme, die aber ggfls. auch beteiligungspflichtig ist. Darüberhinaus ist die Beschaffung des Arbeitsplatzes auch zu überprüfen.

Da scheint ja Einiges im Argen zu sein....
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#4

S10347
es gibt eine Arbeitsplatzverordnung, in der sehr klare Regeln über die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen vorgibt. Werden diese nicht eingehalten, kann/muss der PR tätig werden. Die Maßnahme darf nicht ohne Zustimmung des PR umgesetzt werden.

Pumukel
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#5

Schaut mal bei der ASR A1.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) nach. Dort gibt es auch noch Querverweise zu anderen ASR's, die sich mit den Raumabmessungen und Bewegungsflächen beschäftigen.

Gruß
Blauer
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