Arbeitsbefreiung nach TVÖD § 29 Absatz 4
#1

Hallo, 

gibt es irgendwie Musterschreiben für obige Freistellung oder setze ich meinen AG nur davon in Kenntnis, dass ich eine gewerkschaftliche Klausurtagung des Bezirksarbeiterausschusses habe ?
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#2

Das kann Dir hier niemand beantworten, das mußt Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Jeder organisiert sich doch anders.
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#3

Ein in Kenntnis setzen reicht nicht aus, da es eine "Kann"-Bestimmung ist. Es braucht also eine Zustimmung des Arbeitgebers. Soweit er dafür kein Formular hat reicht ein kurzes Schreiben unter Beifügung geeigneter Nachweise.
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