Arbeitnehmer auf Beamtendienstposten
#1

Moinsen

wir habe eine Neueinstellung auf einem Beamtendienstposten (neu geschaffener Dienstposten) auf dem ein Arbeitnehmer eingestellt werden soll (Kann aufgrund des Lebensalters nicht mehr verbeamtet werden).

Wer ist im Personalrat dafür zuständig?

Beamte, weil Beamtendienstposten?
Arbeitnehmer, weil Einstellung als Arbeitnehmer?
Oder halt das Plenum, weil es beide Gruppen betrifft?

Bin da gerade etwas "verwirrt".

Danke im Voraus!
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#2

Die Personalmaßname ist doch die Einstellung des Tarifbeschäftigten. Also greifen die dafür gültigen Mitbestimmungsregeln.
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#3

Richtig, die Personalvertretung der Gruppe der tarifl. Beschäftigten entscheidet. Abstimmen natürlich alle.
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