Arbeitgeber verweigert Kommunikation mit Personalratsvorsitz
#1

Arbeitgeber lehnt gewählte Person als Personalratsvorsitz ab und verweigert jegliche Zusammenarbeit. Gewerkschaft wurde eingeschaltet. Kann der Verwaltungsgerichtsweg Abhilfe schaffen und auf was sollte man klagen?
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#2

Was bedeutet verweigert jegliche Zusammenarbeit?
Mitbestimmungsvorlagen etc. laufen korrekt?
Die regelmäßigen Gespräche zwischen Dienststelle und PR finden statt?

Klage sollte man halt an konkreten Verstößen aufhängen.
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#3

Der Dienststellenleiter muss den Personalratsvorsitz hinnehmen und vertrauensvoll mit ihm zusammenwirken. Er darf sich nicht verweigern. Es gibt zwei Möglichkeiten ihn zur Zusammenarbeit zu zwingen: 1. Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde 2. Durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Da die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit auch den Personalrat trifft, sollte dieser gestuft vorgehen: Zusammenarbeit einfordern, bei Erfolglosigkeit der Einforderung weitergehende Maßnahmen androhen, bei Erfolglosigkeit der Androhung Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, bei Erfolglosigkeit der DAB Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
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