Arbeitgeber hat bereits in 2022 einen Teil der IAZ freiwillig ausgezahlt
#1

Wie verhält es sich, wenn der AG bereits im vergangenen Jahr einen Teil der IAZ (bspw. einen Betrag i.H.v. 2.000 Euro) ausgezahlt hat? Sind die über die 3.000 Euro hinausgehenden Beträge dann als laufender Bezug oder als Einmalzahlungen zu verbeitragen/versteuern?
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#2

Siehe § 3 Nr. 11c) EStG.
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