Arbeit im PR und Auswirkung auf die eigene Tätigkeit
#1

Hallo,
ich bin seit der letzten Wahl neues Mitglied in unserem Personalrat. Ich nehme meine Arbeit dort ernst und wende entsprechend Zeit für dieses Ehrenamt auf. Bei uns gibt es eine Vereinbarung zwischen der Dienststelle und dem PR, dass 0,15 Stellenanteil im Stellenplan für die Arbeit im Personalrat vermerkt wird. Das ist schön, bei mir als Vollzeitkraft mit 41 Wochenstunden sind das immerhin gute 6 Stunden die Woche und, zumindest im Moment, wende ich diese Zeit auch tatsächlich auf.

Nun habe ich gefragt, welche Auswirkungen das denn auf meine Tätigkeit hat, denn es scheint ja mal jemand festgestellt zu haben, dass die Mitarbeit im PR mit Arbeit verbunden ist und hat diese mit 0,15 Stellenanteil sogar bemessen.

Die Antwort auf die Frage war "gar keine".
Ich habe ja bereits eine 41 Stunden Woche. Wenn man nun feststellt, dass die Arbeit im PR mit etwa 6 Stunden veranschlagt werden kann, würde ich ja 47 Stunden arbeiten müssen und das kann doch irgendwie nicht richtig sein.
Mich würde daher mal interessieren, wie das woanders läuft. Im Gesetz steht, ich bin für die Tätigkeit im PR von meiner Arbeit frei zu stellen. Aber wie wird das definiert? In den einzelnen Arbeitsfeldern hat das ja sehr unterschiedliche Auswirkungen. Wir haben zum Beispiel eine Kollegin, die macht ausschließlich Schalterdienst in einem Infopoint. Ist sie nicht da, macht sie in der Zeit auch keinen Schalterdienst und die Arbeit wird dadurch nicht mehr. Ich werde aber an Fallzahlen gemessen und da sind 6 Wochenstunden schon eine ganz erhebliche Beeinträchtigung.
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#2

Hallo,
ein leidiges Thema!

Auch ich mache mein PR-Mandat gewissenhaft und stelle immer wieder fest, dass es eine Gradwanderung ist. Das eigene Sachgebiet will man nicht vernachlässigen; eine konkrete Entlastung erfolgt in der Regel aber nicht. Bei uns lautet die (mündliche) Vereinbarung mit der Dienststelle, dass die PR-Arbeit für nichtfreigestellte PR-Mitglieder ca. 10 % beträgt; bei Teilzeit entsprechend mehr. Aber keiner hat dies in den Stellenbeschreibungen verankert und das ist an sich auch gut so. Denn eigentlich ist es ganz einfach: Für PR-Arbeit ist freizustellen und eine Verweigerung der Freistellung wäre eine Behinderung der Personalratsarbeit. So weit die Theorie ;-)

Aber wenn deine Dienststelle bereits 0,15 Stellenanteile im Stellenplan vermerkt hat, solltest du diese auch einfordern! Da du in Fallzahlen gemessen wirst, wäre das in deinem Fall sogar recht einfach. Zugewiesene Fallzahlen runter! Deine Forderung darf aber nur ein Richtwert sein und du solltest dich insgesamt nicht auf die 6 Stunden PR-Arbeit festnageln lassen! Denn: für PR-Arbeit ist freizustellen und Punkt.

Und wenn die Arbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeiten und Dienstvereinbarungen nicht zu schaffen ist: Ent- oder Überlastungsanzeige mit der Aufforderung zur Regelung! PR-Arbeit hat laut Gesetz Vorrang!

Viel Erfolg!
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