Anzahl Mitglieder
#1

Hallo erstmal ^^,

folgende Frage. In unserem Personalrat sind einige Mitglieder über das Jahr ausgestiegen. Am Anfang waren wir 9 feste Mitglieder und 5 Ersatz. 9 feste Mitglieder, da wir ca. 360 Beschäftigte haben. Nun sind wir insgesamt nur noch 7 feste Mitglieder. Ab wann sind wir gezwungen, Neuwahlen zu veranlassen? Da wir nur noch 7 Mann sind.

Danke im Voraus

Viele Grüße
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#2

Welches Personalvertretungsgesetz? Wann war die Wahl? Sind verschiedene Statusgruppen vertreten, wie teilen sich die Sitze auf und die aktuelle Besetzung?
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#3

(09.03.2023, 15:09)Gast schrieb:  Welches Personalvertretungsgesetz? Wann war die Wahl? Sind verschiedene Statusgruppen vertreten, wie teilen sich die Sitze auf und die aktuelle Besetzung?
Sächsisches Personalvertretungsgesetz, gewählt wurden wir am 01.06.2021, keine verschiedenen Statusgruppen, nur noch 7 Mitglieder (darunter 1 Vorstand und 2 im erweiterten Vorstand, 4 normale Mitglieder)
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#4

Eine Neuwahl wäre nötig, wenn der PR nur noch 6 Mitglieder hätte. § 27 (2) Nr. 2. SächsPersVG
"die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist oder"
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#5

(09.03.2023, 15:33)Gast schrieb:  Eine Neuwahl wäre nötig, wenn der PR nur noch 6 Mitglieder hätte. § 27 (2) Nr. 2. SächsPersVG
"die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist oder"
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.
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