Anwalt
#1

Hat ein Personalrat (NRW) die Möglichkeit, sich über einen Anwalt zu einer beabsichtigten Vorgehensweise / zum beabsichtigten Handeln beraten zu lassen?
Wie sind die Regelungen bezgl. Kostentragungspflicht?

Beispiel: Mitarbeiter/innen sind mit Vorgesetzten nicht zufrieden und bisherige Versuche, diese Situation zu klären / heilen, sind fehlgeschlagen.

Kann der PR aus diesem Sachverhalt heraus einen Anwalt um Beratung und ggf. Unterstützung bitten?
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#2

Da käme es schon darauf an was genau das Problem ist. Letzlich dürfte bei dem Sachverhalt die Teilnahme an einer Schulung sinnvoller sein als eine Rechtsberatung.
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