Antrag nach §29
#1

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe. Ich hatte im letzten Jahr einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b gestellt.
Derzeit bin ich in EG 8/3. Ursprünglich wurde diese Stelle wohl mal nach Vergütungsgruppe V Fg. 1b bewertet und meine Vorgängerin war in E9 eingruppiert.

Im März sollten wir eine Stellenbeschreibung anfertigen und es wurde ein Gespräch mit einem externen Dienstleiter geführt.

Nun sind die Ergebnisse der Bewertung gekommen und ich bin aus allen Wolken gefallen. Es ist laut Gutachten bei EG 8 geblieben. Ich dachte gelesen zu haben, dass auf Antrag die E9a raus kommt.
Des weiteren habe ich gesehen, dass die prozentualen Aufgabenanteile die ich angegeben habe, so geändert wurden, dass ich nur auf 46% selbständige Leistungen komme. Ich denke, dass dies von meiner Chefin so angepasst wurde, weil sie keinesfalls wollte, dass jemand höhergruppiert wurde.

Kann mir jemand einen Rat geben, was ich jetzt tun kann?
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#2

Zentrale Frage ist wann sich formal die Tätigkeit geändert hat. Vor dem 31.12.2016 oder danach? Wenn die Zeitanteile nicht plausibel sind wäre zu Fragen ob entsprechende Tätigkeiten liegen bleiben sollen. Es wäre sinnvoll den tatsächlichen Zeitanteil über längere zu dokumentieren. (Wobei dies direkt nicht zu einer höheren Eingruppierung führt.)

Gab es eine alte Arbeitsplatzbeschreibung zur BAT-Bewertung? Es war vorher Vc FG 1b im "allgemeinen Teile"?
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#3

Hallo,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Also der Sachverhalt ist wie folgt. Ich habe diese Stelle (Kassenverwalterin) im Jahr 2015 übernommen. Die Kollegin vorher war laut BAT in Vergütungsgruppe V Fg. 1b und dann in EG 9 Allgemeiner Teil. So konnte ich es der alten Stellenbewertung entnehmen.
Die Tätigkeiten wurden so übernommen. Es kamen nur im Laufe der Zeit ein paar neue Aufgaben dazu (meine Chefin hat mir nach und nach ein paar Aufgaben von sich gegeben). Deshalb war ich ja ganz froh, dass ich eine neue Stellenbeschreibung anfertigen sollte.
Ich verstehe auch nicht, dass die prozentualen Zeitanteile in meiner Bewertung nun noch aufgeschlüsselt sind nach selbständigen Leistungen, gründliche und vielseitige Kenntnisse usw.
Wer entscheidet denn, was selbständig ist und wofür ich z.b. gründliche Umfassende Kenntnisse benötige?
Ein Beispiel: Ich mache viel Jahresabschlussarbeiten und Bilanzbuchhaltung (RAP, Rückstellungen, Abstimmung der Konten...). Nun steht in der Bewertung, dass dies nur gründliche und vielseitige Kenntnisse erfordert und keine selbständigen Leistungen. Das verstehe ich nicht.
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#4

"Ich verstehe auch nicht, dass die prozentualen Zeitanteile in meiner Bewertung nun noch aufgeschlüsselt sind nach selbständigen Leistungen, gründliche und vielseitige Kenntnisse usw."

Man muss die einzelnen Arbeitsvorgänge entsprechend hinsichtlich der relevanten Hervorhebungsmerkmale bewerten. Zentral ist hier insbesondere die Selbstständige Leistung die zur gründlichen und vielseitigen Kenntnis hinzutreten muss um E8 (1/3) oder E9a (mindestens 50%) zu erreichen.

"Wer entscheidet denn, was selbständig ist und wofür ich z.b. gründliche Umfassende Kenntnisse benötige?"
Der Arbeitgeber bildet sich hierzu eine Meinung. In der Regel wird er diese Meinung bei der Bezahlung heranziehen. Der Personalrat /Betriebsrat ist ggf. zu beteiligen.
Du kannst Dir auch selber eine Meinugn bilden. Im Streitfall würde dann ein Gericht entscheiden.

Die unbestimmten Rechtsbegriffe die schon im BAT Anwendung feranden sind durch langjährige Rechtssprechung ausgelegt. Es gibt meist eine objektiv richitige Bewertung. Es gibt aber auch gewisse Gestaltungsspielräume.

Positiv ist, dass Dir wohl die Bewertung des Arbeitgebers vorliegt. Das erleichtert die Sache nachzuvollziehen. Wenn Du Zweifel hast suche ggf. Unterstützung beim Personal- bzw. Betriebsrat. Als Gewerkschaftsmitglied ggf. dort.

Grundsätzlich ist der erste Schritt zu schauen ob die wahrzunehmende Tätigkeit klar ist. Dann ob es Abweichungen bei der tatsächlichen Tätigkeit gibt und ob die aktuell wahrzunehemdne Tätigkeit wirksam übertragen wurde. Dann muss man Arbeitsvorgänge aus den wahrzunehmenden Tätigkeiten bilden (mit Zeitanteilen). Hier ist zu prüfen ob der Arbeitgeber zu kleinteilig Arbeitsvorgänge gebildet hat. Dann ist die Bewertung nachzuvollziehen. Gibt es Abweichungen und führen diese im Ergebnis ggf. zu einer anderen Eingruppierung.
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#5

Wie wurde denn die Stelle ausgeschrieben?
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#6

Vielen Dank für die ausführliche Rückantwort.

Grundsätzlich sind die Aufgaben klar. Und die Bewertung wurde von den Zeitanteilen auch so genommen wie ich es in der Arbeitsplatzbeschreibung angegeben habe. Es gibt nur Probleme mit der Anerkennung von selbständigen Leistungen und gründlichen umfassenden Kenntnisse.
Es ist so, dass ich mehrere Aufgaben erledige. Ich habe es in mehrere Gebiete unterteilt:
1. Allgemeine Leitungstätigkeit in Bezug auf das Sachgebiert Finanzbuchhaltung und Wahrnehmung der Aufgaben des Kassenverwalters (10%)
2. Allgemeine Aufgaben Kasse und Finanzbuchhaltung (26%)
3. Anlagenbuchhaltung (31%)
4. Jahresabschlussarbeiten, Bilanzbuchhaltung (21%)
5. Jahresabschluss für 1 Gemeinde (haben 6 Gemeinden + 1 Amt) (5%)
6. Beteiligungsmanagement (2%)
7. Anwendungssystembetreuung im Fachamt Kämmerei (5%)

So weit so gut. Nun ist in der Bewertung aber ersichtlich, dass mir z.b. für die Anlagenbuchhaltung 31% selbständige Leistungen anerkannt werden, aber für die Jahresabschlussarbeiten 0%. Das passt meiner Meinung nach nicht. Zumal in der alten Bewertung sogar gründliche und umfassende Kenntnisse bescheinigt wurden. "Der Aufgabenkreis der Stelleninhaberin ist so gestaltet, dass er nur bei dem Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann."
Und nun sind es auf einmal auch keine selbständigen Leistungen mehr?!
Ich bin der festen Überzeugung, dass das ganze so gedreht wurde, dass man nicht über 50% selbständige Leistungen kommt.

Als Endergebnis steht: Entgeltgruppe 8-Beschäftigte der EG6, deren Tätigkeit mindestens zu 1/3 selbständige Leistungen erfordert. ??? Ich hatte vorher schon EG. 8.
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#7

(21.06.2018, 10:28)delme1 schrieb:  Wie wurde denn die Stelle ausgeschrieben?

Nein die Stelle wurde nicht ausgeschrieben. In unserer Verwaltung haben fast alle einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b gestellt. Daraufhin wurde die Stelle neu bewertet.
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#8

Was sind es für Leitungsrätigkeiten? Verbunden mit Personalverantwortung?

Ansonsten kann man halt nur über PR aktiv werden oder selber die Tätigkeiten bewerten (lassen). Wenn man zum anderen Ergebnis kommt schriftlich die entsprechende Bezahlung einfordern. Wenn man sich nicht einig wird müsste man Klage erheben. Eingruppierungdklagen sind ein schwieriges Geschäft und die Beweislast liegt beim Kläger.
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#9

(21.06.2018, 10:45)Gast schrieb:  
(21.06.2018, 10:28)delme1 schrieb:  Wie wurde denn die Stelle ausgeschrieben?

Nein die Stelle wurde nicht ausgeschrieben. In unserer Verwaltung haben fast alle einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b gestellt. Daraufhin wurde die Stelle neu bewertet.

Bei einem Antrag nach 29b steht dem Arbeitgeber keine Entscheidung zu!
Bei Antragstellung entfaltet er seine Wirkung unmittelbar und es wird bei einer Vc 1b immer eine 9a.

Wenn jetzt die Stelle "neu" bewertet wird, MÜSSEN sich die Tätigkeiten geändert haben oder es lag vorher ein Eingruppierungsirrtum vor.
Auf jeden Fall den Personalrat einschalten, denn eine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeiten ist zu 100% Mitbestimmungspflichtig!
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#10

Das meine ich ja auch gelesen zu haben dass es bei EG 8 defintiv zu EG 9a kommt.
Ich hatte gestern meiner Personalstelle mitgeteilt, dass ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin.
Als Antwort kam dass ich beweisen soll, dass es so ist. Gibt es das irgendwo schwarz auf weiß?
Das Problem ist, dass meine Vorgesetzte krank ist. Und die hat für alle in ihrer Abteilung dafür gesorgt, dass keiner Höhergruppiert wird.
Bei uns gibt es keinen Personalrat. Wir sind eine kleine Kommune. Es will keiner mehr machen.

Die Neubewertung fand auch nur statt, weil unsere Personalabteilung die Entscheidung nicht alleine treffen wollte. Und der Dientleister hat das so gemacht wie die Chefs es bei uns wollten. Bin ich der festen Überzeugung.
Bei meiner Nachfrage gestern, wieso meine Tätigkeiten zum Jahresabschluss (21%) nicht als selbständige Leistungen anerkannt wurden (obwohl in der vorherigen Bewertung umfassende Kenntnisse bestätigt wurden) wurde mir gesagt dass hätte das Dienstleistungsunternehmen so entschieden und dass die alte Bewertung keine Rolle mehr spielt. Aber es hat sich ja an den Tätigkeiten nichts geändert. Im Gegenteil es kommt immer mehr dazu.
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#11

Umfassende Kenntnis sagt nicht über selbstständige Leistung aus. Wenn es keinem PR gibt ist es schwer seine Rechte durchzusetzen. Vielleicht motiviert ja das Vorgehen des Arbeitgebers diesen Zustand zu beenden.
Ob Jahresabschluss wirklich selbstständige Leistung verlangt ist mir nicht so klar. Gibt es eine Bewertung zum Zeitpunkt 31.12.2016 oder sind die Tätigkeiten inzwischen unverändert.
Soweit die alte Bewertung falsch war kann man sich nicht darauf berufen.
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#12

(22.06.2018, 16:02)Gast schrieb:  Das meine ich ja auch gelesen zu haben dass es bei EG 8 defintiv zu EG 9a kommt.
Ich hatte gestern meiner Personalstelle mitgeteilt, dass ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin.
Als Antwort kam dass ich beweisen soll, dass es so ist. Gibt es das irgendwo schwarz auf weiß?
Das Problem ist, dass meine Vorgesetzte krank ist. Und die hat für alle in ihrer Abteilung dafür gesorgt, dass keiner Höhergruppiert wird.
Bei uns gibt es keinen Personalrat. Wir sind eine kleine Kommune. Es will keiner mehr machen.

Die Neubewertung fand auch nur statt, weil unsere Personalabteilung die Entscheidung nicht alleine treffen wollte. Und der Dientleister hat das so gemacht wie die Chefs es bei uns wollten. Bin ich der festen Überzeugung.
Bei meiner Nachfrage gestern, wieso meine Tätigkeiten zum Jahresabschluss (21%) nicht als selbständige Leistungen anerkannt wurden (obwohl in der vorherigen Bewertung umfassende Kenntnisse bestätigt wurden) wurde mir gesagt dass hätte das Dienstleistungsunternehmen so entschieden und dass die alte Bewertung keine Rolle mehr spielt. Aber es hat sich ja an den Tätigkeiten nichts geändert. Im Gegenteil es kommt immer mehr dazu.


Die angehängte Tabelle dürfte auch jeden Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Syn...GO_VKA.pdf
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#13

(22.06.2018, 16:42)Gast schrieb:  Umfassende Kenntnis sagt nicht über selbstständige Leistung aus. Wenn es keinem PR gibt ist es schwer seine Rechte durchzusetzen. Vielleicht motiviert ja das Vorgehen des Arbeitgebers diesen Zustand zu beenden.
Ob Jahresabschluss wirklich selbstständige Leistung verlangt ist mir nicht so klar. Gibt es eine Bewertung zum Zeitpunkt 31.12.2016 oder sind die Tätigkeiten inzwischen unverändert.
Soweit die alte Bewertung falsch war kann man sich nicht darauf berufen.

Ja es gibt eine Bewertung zum 31.12.2016 (bewertet in 2011). Die Tätigkeiten sind unverändert (etwas ist noch dazu gekommen). Falsch sollte die Bewertung nicht sein.
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#14

(25.06.2018, 08:55)Gast schrieb:  
(22.06.2018, 16:02)Gast schrieb:  Das meine ich ja auch gelesen zu haben dass es bei EG 8 defintiv zu EG 9a kommt.
Ich hatte gestern meiner Personalstelle mitgeteilt, dass ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin.
Als Antwort kam dass ich beweisen soll, dass es so ist. Gibt es das irgendwo schwarz auf weiß?
Das Problem ist, dass meine Vorgesetzte krank ist. Und die hat für alle in ihrer Abteilung dafür gesorgt, dass keiner Höhergruppiert wird.
Bei uns gibt es keinen Personalrat. Wir sind eine kleine Kommune. Es will keiner mehr machen.

Die Neubewertung fand auch nur statt, weil unsere Personalabteilung die Entscheidung nicht alleine treffen wollte. Und der Dientleister hat das so gemacht wie die Chefs es bei uns wollten. Bin ich der festen Überzeugung.
Bei meiner Nachfrage gestern, wieso meine Tätigkeiten zum Jahresabschluss (21%) nicht als selbständige Leistungen anerkannt wurden (obwohl in der vorherigen Bewertung umfassende Kenntnisse bestätigt wurden) wurde mir gesagt dass hätte das Dienstleistungsunternehmen so entschieden und dass die alte Bewertung keine Rolle mehr spielt. Aber es hat sich ja an den Tätigkeiten nichts geändert. Im Gegenteil es kommt immer mehr dazu.


Die angehängte Tabelle dürfte auch jeden Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Syn...GO_VKA.pdf
 Die Tabelle habe ich auch gefunden und vorgelegt. Deshalb bin ich 100% Sicher gewesen, dass es eine 9a wird. Aber anscheinend spielt das bei uns keine Rolle. Nur das, was das Dienstleistungsunternehmen (nach mehreren Entwürfen, die mit meinem AG hin und her gingen) bewertet hat.
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#15

(25.06.2018, 10:30)Gast schrieb:  
(25.06.2018, 08:55)Gast schrieb:  [quote pid='22063' dateline='1529676123']
 Die Tabelle habe ich auch gefunden und vorgelegt. Deshalb bin ich 100% Sicher gewesen, dass es eine 9a wird. Aber anscheinend spielt das bei uns keine Rolle. Nur das, was das Dienstleistungsunternehmen (nach mehreren Entwürfen, die mit meinem AG hin und her gingen) bewertet hat.

[/quote]

Dann hilft wohl nur noch ein Anwalt!
Wie gesagt, Personalrat wäre die erste Wahl gewesen.
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