Antrag auf tarifgerechte Bezahlung in die EG 9a (neue Entgeltordnung)
#1

Hallo,

ich (EG 8) habe einen Antrag auf Tarifrechte Bezahlung in die EG 9a, nach der neuen Entgeltordnung, gestellt.
Meine Stelle ist nach dem alten BAT in der Vergütungsgruppe Vc/1.b) eingruppiert, was die EG 9a rechtfertigen würde!
Ich erhalte aktuell die EG 8 (TVÖD) und arbeite im sozialen Bereich (Grundsicherungsleistungen).
Meine aktuelle Stellenbeschreibung ist aus dem Jahre 2005! 
Mein Arbeitgeber hat meinen Antrag zuletzt abgelehnt (Zweizeiler, ohne richtige Begründung: die Stellenbeschreibung wäre veraltet....).
Aktuell wird eine neue Arbeitsplatzbeschreibung gefertigt.
Nun meine Frage:

Habe ich trotz einer veralteten Arbeitsplatzbeschreibung eine Art "Bestandsschutz"? Sprich, muss mein Arbeitgeber sich nach der alten Arbeitsplatzbeschreibung richten und mir die EG 9a zusprechen?

Wäre toll, wenn ich hier "Hilfe" bekommen könnte:-)

VG K.
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#2

Wann wurdest du eingestellt?
Wurde ggf. ein Antrag auf höhergruppierung wegen der neuen Entgeltordnung gestellt?
Wurden damals tatsächlich Aufgaben nach BAT Vc Fg. 1b (I. Allgemeiner Teil) übertragen? (Nur dann kann ein Besetzstand entstanden sein. Wenn die Vc auf einen Eingruppierungsirrtum des Arbeitgeber basiert gibt es keinen Besitzstand.

Ein Antrag auf tarifgerechte Bezahlung ist rechtlich unerheblich. Man muss die entsprechende Bezahlung schriftlich einfordern. (Mit konkreter Beschreibung der Forderung.)
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#3

Arbeite seit Oktober 2008 auf dieser Stelle.
Ja, habe einen schriftlichen Antrag wegen der neuen Entgeltordnung gestellt (in 11/2017).
Wurden damals tatsächlich Aufgaben nach BAT Vc Fg. 1b (I. Allgemeiner Teil) übertragen? JA!
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#4

Du bist also sicher, dass die damals übertragenen Tätigkeiten nach BAT Vc zu bewerten sind. Aus der Angabe in der Arbeitsplatzbeschreibung folgt dies nicht. Wenn du in der Lage bist die Bewertung vorzunehmen würdest du vermutlich die anderen Fragen hier nicht stellen...
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#5

Habe es schriftlich! Die Stelle ist in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 b eingruppiert (laut Stellenbewertung aus 08/2015).
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