Antrag auf Höhergruppierung nach Abschluss A2 Lehrgang
#1

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand evtl. weiterhelfen....

Folgender Sachverhalt:
Im Mai 2016 habe ich eine höherwertige Tätigkeit übernommen (während des A2) und habe hierfür EG 8, Stufe 4 + 4,5% Zulage erhalten.
Ich habe im Juni 2017 den A2 Lehrgang abgeschlossen und wurde dann in EG 9b, Stufe 3 eingruppiert, wodurch ich aufgrund des alten Rechts einen finanziellen Verlust hatte, womit ich mich jedoch bereits abgefunden habe.

Nun ist es jedoch so, dass hier noch Stellenbewertungen ausstehen, wodurch sich ggf. eine Bewertung nach 9c ergeben könnte (Jobcenter-Leistungsabteilung), zumal die umliegenden Jobcenter ausschließlich ebenfalls nach 9c eingruppieren.

Ich werde zum 01.01.2018 zudem den AG wechseln. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es Sinn macht noch einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen falls es tatsächlich zu einer Bewertung nach 9c kommen sollte.

Die Anträge wirken ja normalerweise auf den 01.01.2017 zurück (altes Recht).
Meine Frage nun: Wirkt das bei mir auch auf den 01.01.2017 zurück oder nur auf Juni weil ich erst da den Lehrgang abgeschlossen habe und nach 9b eingruppiert wurde?

Kennt sich da jemand mit aus?

Vielen Dank im voraus!
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#2

Hallo,
die Frage wurde dir in einem anderen Forum ja schon beantwortet.

Ein Antrag auf Höhergruppierung kann nur aufgrund § 29 b TVÜ-VKA erfolgen und der wirkt auf den 1.1.2017 zurück.

Ansonsten bist du entsprechend deiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Zumindest wäre es tariflich so vorgesehen.

Du wirst das Ergebnis der Stellenbewertung ja nicht mehr mitbekommen wenn du zum 1.1.2018 wechselst.
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