Antrag auf Höhergruppierung
#1

Hallo, ich möchte gern einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, bin mir aber nicht schlüssig, ob mir die höhere Entgeltgruppe tatsächlich zusteht und wie ich dies nachweise. Über ein bisschen Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar.

Hier einige Informationen:
Ich bin aktuell (seit 01.01.2020) in EG5 Stufe 2 eingestellt. Im Jahr 2020 habe ich Elternzeitvertretung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit gemacht (die Kollegin dort hat eine E6) sowie den Sitzungsdienst für zwei zu erfüllende Gemeinden (Sitzungsvorbereitung und Schriftführer). Seit Februar diesen Jahres ist die Kollegin der Öffentlichkeitsarbeit mehr oder weniger wieder da (durch zwei kleine Kinder häufig krank). Während Ihrer Fehlzeiten bin ich nach wie vor ihre Vertretung. Außerdem mache ich die Vertretung im Sekretariat des Bürgermeisters, weiterhin den Sitzungsdienst sowie einige Aufgaben im Zuge der Digitalisierung. Seit kurzem habe ich auch die Abrechnung der Dienstreisen übernommen.

Ab Januar 2022 geht die Sekretärin des Bürgermeisters in Rente, weshalb ich deren Posten übernehme. Neben den Sekretariatsaufgaben (Post, Termine Bürgermeister, Büromaterialbestellung, Kasse, usw.) behalte ich weiterhin den Sitzungsdienst der zwei zu erfüllenden Gemeinden und die Reisekostenabrechnung und in Vertretung die Öffentlichkeitsarbeit (also Erstellung des Amtsblattes und bei Bedarf schreiben von entsprechenden Artikeln).

Ich bin gelernte Fachangestellte für Bürokommunikation, steht mir für die genannten Tätigkeiten eine E6 zu oder wurde ich in meiner E5 richtig eingruppiert?

Über eine kurze Antwort und vielleicht ein paar Tipps, wie man solche einen Antrag stellt und die Tätigkeiten richtig auflistet, wäre ich sehr dankbar.
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#2

Die beschreibenden Tätigkeiten sollten zusammen zumindest grundsätzlich zur E6 führen. Entscheidend dafür ist aber, dass sie dauerhaft übertragen sind. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse wären dort erfüllt. Daneben könnte in Bundesländern mit Ausbildungs- und Prüfungspflicht diese einer Eingruppierung in die E6 entgegen stehen. Ggf. besteht dann nur ein Anspruch auf eine Zulage.
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#3

Moin,

spontan aus dem Bauch heraus würde ich sagen das mit der E6 könnte nicht ganz unrealistisch sein.
Aber ob du jetzt nur die E6 für die Vertretung bekommst oder dauerhaft das kann ich nicht einschätzen.

Dein Betreff zeigt schon das du den Falschen Weg einschlagen möchtest. Ich würde dir davon abraten einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Der macht faktisch keinen Sinn und ist juristisch auch nicht der Richtige Weg.
Du schreibst hier das du der Anschichte bist das der Arbeitgeber den TVöD falsch angewandt hat und du auf folgende Entgeltgruppe deiner Meinung nach Anspruch hast.
Der Unterschied zum Antrag ist hier du sagst nicht bitte bitte sondern Sie haben da einen Fehler gemacht korrigieren Sie ihn bitte oder wir klären das auf juristischem Weg.

Ich würde dir dringend raten dich juristisch beraten zulassen, am besten bei ver.di in deinem Fall. Das sind so ziemlich die einzigen die sich auf dem Gebeit ernsthaft auskennen und auch einschätzen können welche EG die richtige sein könnte. Es kann nämlich gut sein das es Sinn macht sogar noch höher anzusetzen.

Falls dir der Arbeitgeber noch nie mitgeteilt hat schriftlich was deine Aufgaben sind, frage das auf keinen Fall an. Da alles was nach dem du angezeigt hast du falsch Eingruppiert bist geschrieben wird zählt nicht so wirklich vor Gericht sondern dann die Praxis.
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#4

(11.10.2021, 08:51)Lordium schrieb:  Ich würde dir dringend raten dich juristisch beraten zulassen, am besten bei ver.di in deinem Fall. Das sind so ziemlich die einzigen die sich auf dem Gebeit ernsthaft auskennen und auch einschätzen können welche EG die richtige sein könnte. Es kann nämlich gut sein das es Sinn macht sogar noch höher anzusetzen.

Allerdings ist die Beratungsqualität von ver.di zu diesen Fragen sehr unterschiedlich. "Ernsthaft auskennen" ist da in der Breite schon geschmeichelt.  Aber wirklich bessere Alternativen gibt es kaum, ein Anwalt ist genauso ein Glückspiel aber im Zweifelsfall teurer.
Höher ist vorstellbar, aber dafür müssten die dauerhaft übertragenen Aufgaben klarer sein und man muss Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen bilden.
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#5

Und wenn du mal abwartest bis du die Stelle der Sekretärin des Bürgermeisters hast. Vielleicht erfolgt dann sowieso eine Neueingruppierung.
Oder ist die Vorzimmerdame in EG 5 eingruppiert?
Bei uns ist das Vorzimmer des Bgm. mit EG 7 bewertet. Das Prüfungsgutachten sagt aber auch, dass die Bewertung des Vorzimmers an der jeweiligen Kommune und an dem persönlichen Arbeitsstil des Bürgermeisters hängt.
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