Antrag Höhergruppierung/Zulage abgelehnt
#1

Guten Tag!
ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Höhergruppierung bzw. Zulage auf höherwertige Tätigkeit gestellt. 

Folgender Hintergrund:
Seit Ende August wurden mir Tätigkeiten eines ausgeschiedenen Kollegen übertragen, der in EG 9a eingruppiert war. Der Kollege hatte eine Verwaltungsausbildung. Ich selber bin gelernter Bürokaufmann, klassischer Quereinsteiger in EG 5.

Mein Arbeitgeber teilte mir nun mit, dass es keine Höhergruppierung und auch keine Zulage geben wird, da keine Verwaltungsausbildung bzw. AL1 vorliege. (Arbeitsplatzbeschreibung unterschrieben vom Vorgesetzten lag bei)

Lohnt es sich in diesem Fall, Widerspruch einzulegen oder muss ich mich damit abfinden und ggf. auf Zulassung zum AL1 hoffen? (werden einmal pro Jahr ausgeschrieben)

Ps. AG kommunale Behörde in Niedersachsen.
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#2

"Widerspruch einzulegen" lohnt im Zivilrecht nicht.

Aus dem bisher geschilderten lässt sich nicht erkennen welche Tarifmerkmale die übertragenen Tätigkeiten erfüllen.

Eine Höhergruppierung scheitert an der nicht Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Bei entsprechenden übertragenen Tätigkeiten besteht ab dem vierten Monat Anspruch auf eine Zulage. M.E. vermutlich zumindest nach E6 vielleicht auch mehr. Man muss sich eine Meinung zur Wertigkeit der Tätigkeit bllden und dann ab den bierten Monat schriftlich die Bezahlung der entsprechenden Zulage einfordern. Wenn es nicht hilft wäre eine Klage in betracht zuziehen.
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#3

Guten Morgen!
Nochmal kurz zu den übertragenen Tätigkeiten: Seit Abgang des ehemaligen Kollegen sitze ich quasi an seinem Schreibtisch und übernehme zu 80% dessen Aufgaben. (leichte bis mittelschwere Antragsbearbeitung im JC). Dennoch stellt sich mein AG quer und verlangt den AL1 (auf den man sich intern bewerben muss).

Somit Höhergruppierung und auch Zulage abgelehnt.
Den Hinweis bzgl. Ausbildungs- und Prüfungspflicht im Hinblick auf Höhergruppierung kann ich rechtlich nachvollziehen aber dass auch die Zulage nicht genehmigt wird, finde ich mehr als unfair. Sehe wenig Sinn in den neuen übertragenen Tätigkeiten, wenn diese nicht honoriert werden.
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#4

(20.09.2022, 07:44)Gast schrieb:  Guten Morgen!
Nochmal kurz zu den übertragenen Tätigkeiten: Seit Abgang des ehemaligen Kollegen sitze ich quasi an seinem Schreibtisch und übernehme zu 80% dessen Aufgaben. (leichte bis mittelschwere Antragsbearbeitung im JC). Dennoch stellt sich mein AG quer und verlangt den AL1 (auf den man sich intern bewerben muss).

Somit Höhergruppierung und auch Zulage abgelehnt.
Den Hinweis bzgl. Ausbildungs- und Prüfungspflicht im Hinblick auf Höhergruppierung kann ich rechtlich nachvollziehen aber dass auch die Zulage nicht genehmigt wird, finde ich mehr als unfair. Sehe wenig Sinn in den neuen übertragenen Tätigkeiten, wenn diese nicht honoriert werden.
Wenn die Sicherheit besteht, dass die übertragenen Aufgaben gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistungen im Tarifsinne erfordern (es ist nicht ausreichend, dass der Vorgänger mit EG 9a vergütet wurde!), dann solltest Du drei Monate und einen Tag ab Übertragung der Aufgaben (diese Übertragung sollte nachweisbar sein) die Aufgaben unwidersprochen wahrnehmen und dann mit einem Fachanwalt die Auszahlung der Zulage nach Nr. 7 Abs. 3 einfordern, sowie die Bereitschaft erklären, Ausbildung und Prüfung, wie in Nr. 7 Abs. 3 vorgesehen, nachzuholen.

VG 1887
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#5

Die Übertragung der Aufgaben ist durch den Arbeitgeber erfolgt. Gibt es eine Bewertung der Aufgaben?
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#6

Welchen Wert soll eine Bewertung haben? Im Streitfall hat der Beschäftigte vor Gericht nachzuweisen, dass er seine Forderungen zu Recht erhebt, also wenn die EG 9a beansprucht ist, dass mindestens Arbeitsvorgänge in einem Gesamtvolumen von 50 % der Arbeitszeit vorliegen, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistungen im Tarifsinn verlangen.
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#7

Wenn der Arbeitgeber schreibt, dass es Aufgaben mit g. und v. FK und SL sind, aber wegen nicht vorhandenen AL1 ignoriere ich dies ist die Strategie anders als wenn man erstmal sich um die Aufgaben und dann um deren Bewertung streiten muss.
Bisher ist nicht richtig klar ob die Aufgaben übertragen wurden, wie der Arbeitgeber diese bewertet und wie diese tatsächlich zu bewerten sind.
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