Antrag Höhergruppierung 9a-9b
#1

Im März 2016 haben wir die Höhergruppierung von der kleinen 9 in die große 9 beantragt.
Letzte Woche wurde entschieden dass wir die 9b rückwirkend zum 01.01.2017 erhalten.

Ich habe am 01.01.2017 die 9a Stufe 5 und im August 2017 die Stufe 6 erhalten (10 Jahre Wartezeit - 9 Jahre+ 1 Jahr Elterzeit).

Eingestuft werde ich jetzt in Stufe 5. Verstehe ich ja auch.
Von Januar 17 bis Juli 2017 erhalte ich eine Nachzahlung von 140 Euro Brutto. Ab August 2017 durch Stufenaufstieg in 6 normale Zahlung in Stufe 6 vergleichbar mit Stufe 5 in 9b.
Kein Garantiebeitrag.

Ich mache den Job seit 17 Jahren.

Eine andere Kollegin die seit 3 Jahren bei mir ist.
EG 9a Stufe 4. Wird in 9b Stufe 4 eingestuft und erhält rückwirkend ab 01.01.2017 einen Grantiebetrag von ca 95 Euro obwohl sie erst im August 2018 den Höhergruppierungsantrag gestellt hat. Ich dachte Anträge aus 2018 müssen abgelehnt werden.

Warum bekommen manche einen Garantiebetrag und die, die die Arbeit am längsten machen und die größere Erfahrung haben bekommen nichts?

Kann mir das jemand erklären?
Danke
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#2

Maßstab für den Garantiebetrag ist die Situation zum 1.1.2017. Dort bestand kein Anspruch, weil der Höhergruppierungsgewinn den Garantiebetrag überstieg (selbst wenn es einen gegeben hätte wäre er mit dem folgenden Stufenaufstieg dann erloschen). Der Stufenaufstieg zum 1.8.2017 löst keinen Anspruch auf einen Garantebetrag aus.

Allerdings gibt es kaum Situationen wo für Beschäftigte mit Überleitung aus BAT ohne Änderung der Beschäftigung eine Höhergruppierung auf Antrag von E9a in E9b erfolgt hat. Um welche Fallgruppe nach welchen Abschnitt geht es und was war der Antrag im März 2016?
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#3

Danke für die Antwort.

Am 01.01.2005 wurden wir nach BAT in die Vb also kleine EG9 ohne Aufstieg eingestuft. Im März 2016 haben wir die große EG 9 (keine längere Stufenlaufzeit und Endstufe 6) beantragt.

Alle meine 3 Kolleginnen erhalten einen Garantiebetrag nur ich nicht obwohl ich die Arbeit 10 Jahre länger mache.

Ich musste 10 Jahre bis zu EG 9a Stufe 6 warten und jetzt zählt dass nicht mehr.

Die Kollegin die am längsten da ist und zum 01.01.2017 in die EG9 Stufe 6 kam erhält aber einen Garantiebetrag.
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#4

Moin,

was in der ersten Antwort abgefragt wurde: Handelt es sich um einen anderen als den Verwaltungsberuf bei der Stelle (ist sie nach Allgemeinen Merkmalen eingruppiert oder Spezialmerkmalen wie zB Meister)? Bei einer Eingruppierung nach den Allgemeinen Merkmalen gab es keinen Fall der Eingruppierung auf Antrag (§ 29 ff TVÜ VKA - Überleitung in die neue Entgeltordnung) von 9a nach 9b. Eine solche Höhergruppierung kann nur aufgrund der Änderung der auszuübenden Tätigkeiten zum 01.01.2017 oder der Erkenntnis über einen Irrtum der Eingruppierung von 9a nach 9b erfolgt sein.

Die Höhergruppierung ist zum Zeitpunkt 01.01.2017. Zu dem Zeitpunkt erfolgte sie nicht Stufengleich, sondern in die erste Stufe der höheren Entgeltgruppe, deren Entgelt über dem damals aktuellen Tabellenentelt lag. Unterschritt die Differenz den Garantiebetrag, war mindestens der Garantiebetrag zu leisten. Die Stufenlaufzeit zum 1.1.2017 hat jeweils neu begonnen.

Grüße
1887
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#5

Tätigkeit: Verwaltungsfachangestelle -?
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#6

Moin,

es ist wie zuvor beschrieben. Eine Höhergruppierung von 9a Stufe 4 erfolgt nach 9b Stufe 4 + Garantiebetrag (beide Stufen hatten am 01.01.2017 den gleichen Betrag). Von 9a Stufe 5 erfolgt sie nach 9b Stufe 5, da der Unterschied zwischen diesen beiden Tabellenentgelten höher ist als der Garantiebetrag. Die Stufenzuordnung ist so in § 17 Abs. 4 TVöD in der am 01.01.2017 geltenden Fassung des TVöD so geregelt (danach wurde sie geändert).

Je nach beruflichem Entwicklungsplan hätte ich mich über die Eingruppierung zum 01.01.2017 nicht gefreut...

Grüße
1887
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#7

Danke 1887.

Bin einfach nur enttäuscht über so einen Tarifvertrag. Mein Personalsachbearbeiter meinte nur Tarifrecht ist nicht gerecht. Wie wahr!!!!
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