Antrag Erhöhung Entgeltgruppe
#1

Guten Tag, 

Eventuell kann mir hier jemand einen guten Rat geben. Ich bin seit 1.1.2024. als Politesse angestellt und meine Vergütung ist die Entgeltgruppe 5. 
Eigentlich bin ich nur für den ruhenden Verkehr zuständig, aber es hat sich nach und nach eingeschlichen das ich für allgemeine Ordnungswidrigkeiten herangezogen wurde. Ohne jegliche Schulung. 
Ich arbeite mit einem Kollegen, aber wir gehen immer entgegengesetzt. Also bin ich alleine unterwegs. 
Zu meinen Aufgaben zählen neuerdings das einfangen von Pferden oder Hunden. 
Oder das vertreiben von Migranten auf öffentlichen Plätzen samt Aufnahme Personalien.
Das kontrollieren von Betriebsfeiern ( hier abbrennen eines Lagerfeuers) 
Ich möchte gerne einen Antrag stellen, auf Erhöhung meiner Entgeltgruppe ggfs im die 6. 
wäre ein Antrag gerechtfertigt?
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#2

Was ist der Auftrag wenn du alleine unterwegs bist?

"und nach eingeschlichen das ich für allgemeine Ordnungswidrigkeiten herangezogen wurde"
Mit konkreten Auftrag im Einzelfall oder beim kontrollieren des ruhenden Verkehrs sollen eigenverantwortlich auch andere Ordnungswidrigkeiten erkannt und entsprechend bearbeitet werden?

"Zu meinen Aufgaben zählen neuerdings das einfangen von Pferden oder Hunden. "
Das einfangen von Tieren ist keine besondere Heraushebung. Die Entscheidung ob ein Tier auf welcher Rechtsgrundlage eingefangen werden soll dann schon.

"Oder das vertreiben von Migranten auf öffentlichen Plätzen samt Aufnahme Personalien"
Auch hier kommt es auf den genauen Auftrag an.

"Ich möchte gerne einen Antrag stellen, auf Erhöhung meiner Entgeltgruppe ggfs im die 6.
wäre ein Antrag gerechtfertigt?"
Es geht nicht um einen Antrag sondern ggf. um das schriftliche Einfordern der Bezahlung einer höheren Entgeltgruppe. Ggf. hilfsweise für verschiedene Entgeltgruppen, weil hier E5-E9a zutreffen sein kann. Je nach konkreter übertragener Tätigkeit und Zeitanteilen.
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#3

Steht im Arbeitsvertrag bzw. der Stellenbeschreibung ausdrücklich nur die Überwachung des ruhenden Verkehrs oder doch ganz allgemein "Gemeindevollzugsbedienstete"? Und welchen zeitlichen Umfang haben die sonstigen Tätigkeiten im Verhältnis zur Parkkontrolle?

Im Übrigen würde mich brennend interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage du "Migranten von öffentlichen Plätzen vertreiben" und deren Personalien aufnehmen sollst und darfst. Bei polizeilichen Maßnahmen ohne rechtliche Ermächtigung hast du ganz schnell ein Problem.
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