Anteiligen Urlaubsanspruch bei Eintritt zum 15. eines Monates TöVD-K
#1

Hallo zusammen, 

ich habe zum 15.08. in der öffentlichen Verwaltung (Kommune) angefangen.
Als Urlaubsanspruch habe ich 10 Tage für 2025 bescheinigt bekommen. Fehlt da aber nicht 1 Tag für den halben August? Es steht doch als Bemessungsgrundlage die Beschäftigungsmonate und nicht Kalendermonate im Tarifvertrag, oder?
Kann mir jemand sagen, ob mir für den August der 1 Tag Urlaubsanspruch zusteht?
2. Frage: Irgendwas mit Mindesturlaub von 20 Tagen steht da auch im Tarifvertrag drin. Wann kommt das zum Tragen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
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#2

Scheint zu passen, siehe hier TVöD Urlaub
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#3

Dankeschön. Es steht aber je vollem Monat des Arbeitsverhältnisses nicht des vollen Kalendermonats. Ich bin doch vom 15.8. bis 15.9. 1 Monat beschäftigt usw. bis Dez. Und im Dez. ist dann bis 31.12 1/2 Monat. Das Beschäftigungsverhältnis geht ja weiter. Also wäre dann bis 15.01. wieder 1 voller Monat. Oder?
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#4

Der Urlaubsanspruch wird jeweils fürs Kalenderjahr berechnet. Zeiten in einem anderen Kalenderjahr können nicht herangezogen werden.
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