07.09.2022, 14:45
Hallo,
aktuell habe ich eine 100% Stelle als Musikschullehrkraft im öffentlichen Dienst (TVÖD 9b). Ist es rechtlich möglich bei einem Arbeitgeber in zwei 50% Teilzeitstellen mit unterschiedlichen Entgeldruppen (50% TVÖD 9b und 50% TVÖD 7) zu arbeiten? Würde gerne zu 50% in die Verwaltungsarbeit gehen und 50% weiterhin unterrichten.
Vielen Dank!
aktuell habe ich eine 100% Stelle als Musikschullehrkraft im öffentlichen Dienst (TVÖD 9b). Ist es rechtlich möglich bei einem Arbeitgeber in zwei 50% Teilzeitstellen mit unterschiedlichen Entgeldruppen (50% TVÖD 9b und 50% TVÖD 7) zu arbeiten? Würde gerne zu 50% in die Verwaltungsarbeit gehen und 50% weiterhin unterrichten.
Vielen Dank!