Anstellung in zwei verschiedenen Entgeltgruppen möglich?
#1

Hallo,

aktuell habe ich eine 100% Stelle als Musikschullehrkraft im öffentlichen Dienst (TVÖD 9b). Ist es rechtlich möglich bei einem Arbeitgeber in zwei 50% Teilzeitstellen mit unterschiedlichen Entgeldruppen (50% TVÖD 9b und 50% TVÖD 7) zu arbeiten? Würde gerne zu 50% in die Verwaltungsarbeit gehen und 50% weiterhin unterrichten.

Vielen Dank!
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#2

Paragraph 2 Abs. 2 TVöD
"(2) Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis."

Soweit es keinen unmittelbaren Sachzusammenhang gibt und damit auch Zeiterfassung/Urlaub etc getrennt laufen kein Problem. Sonst wäre es halt ein Arbeitsverhältnis und man bestimmt die Eingruppierung die sich aus der Gesamttätigkeit ergibt.
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#3

Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter!!!
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