Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Renteneintritt
#1

Ich bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, Langzeit erkrankt, ALG 1 endet im Januar'27, habe einen Antrag auf Rente für langjährig Versicherte zum 1.1.27 gestellt. Welche Mitteilungspflicht habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber und wie regelt sich der Urlaubsanspruch?
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#2

"Welche Mitteilungspflicht habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber"
Keine. Aber dann läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, braucht es einen Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.

"und wie regelt sich der Urlaubsanspruch?"
Wenn das Arbeitsverhältnis weiter läuft besteht kein Ansprach auf Urlaubsabgeltung zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird ist der noch nicht verfallende Urlaubsanspruch abzugelten. Das hängt dann vom genauen Beendigungsdatum ab. Bei Beendigungsdatum 31.12.2026 und ohne Sondersachverhalte sind dies 20 Tage aus 2025 (in der Annahme ganzes Jahr arbeitsunfähig, kein Urlaub genommen) und 30 Tage aus 2026. Dazu kommt ggf. Ansprüche auf Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung. Anderes Ergebnis auch bei wenn es keine 5-Tage-Arbeitswoche war.
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