05.10.2018, 20:28
Hallo,
stimmt es, dass es ausreicht, Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach TVH zu erhalten, wenn man z. B. nur noch am 1.12. beim aktuellen AG beschäftigt ist und ab dem 2.12. bei einem anderen?
Z. B. wird ein Auflösungsvertrag zum 1.12. geschlossen.
Danke.
Grüße
stimmt es, dass es ausreicht, Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach TVH zu erhalten, wenn man z. B. nur noch am 1.12. beim aktuellen AG beschäftigt ist und ab dem 2.12. bei einem anderen?
Z. B. wird ein Auflösungsvertrag zum 1.12. geschlossen.
Danke.
Grüße