Anspruch auf Jahressonderzahlung?
#1

Hallo,

stimmt es, dass es ausreicht, Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach TVH zu erhalten, wenn man z. B. nur noch am 1.12. beim aktuellen AG beschäftigt ist und ab dem 2.12. bei einem anderen?

Z. B. wird ein Auflösungsvertrag zum 1.12. geschlossen.

Danke.

Grüße
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#2

Ja. Allerdings braucht es dazu einem Arbeitgeber der einen solchen Auflösungsvertrag akzeptiert. Z.B. wäre es dieses Jahr aus AG Sicht zusätzlich problematisch einem Auflösungsvertrag mit Wirkung eines Samstags zu schließen.

Zu beachten ist auch, dass man ggf.(je nach Regelung beim neuen Arbeitgeber) bei beiden Arbeitgebern keinen Urlaubsanspruch für Dezember hätte.
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#3

Wie ist das, wenn man nach einer Wiedereingliederung (Arbeitsunfall) erst wieder am 02.12 oder 03.12 anfängt zu arbeiten...Bekommt man die dann auch noch?
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#4

Ja, da man sich ja in einem Beschäftigungsverhältnis befunden hat.
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