Anspruch LOB Ja/ Nein
#1

Guten Tag,
ich habe 2025 das vollständige Jahr im öffentlichen Dienst mit befristeten Arbeitsvertrag gearbeitet. Habe ich für diese Zeit Anspruch auf auf eine LOB Zahlung?
Die Jahre zuvor habe ich eine Bewertung/ Zahlung erhalten.

MfG Evelyn N.
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#2

Ob Anspruch auf eine LOB-Zahlung besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum einen muss der Arbeitsgeber LOB-Anwenden. (Was im Bereich des TVöD (Bund) nicht zwingend ist.
Soweit er LOB Anwendet müssen grundsätzlich auch befristete Personen die das ganze Jahr tätig waren berücksichtigt werden. Ob es dann zu einem Zahlungsanspruch kommt hängt dann von den Regelungen in der anzuwendenden Dienstvereinbarung und der Bewertung ab.
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