Anspruch Erholungsurlaub
#1

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:
Ich bin seit dem 19.04.21, befristet bis zum 17.08.2021, bei einer Kreisverwaltung in NRW angestellt. Laut der Personalverwaltung stehen mit für die Zeit 8 Tage Erholungsurlaub zu. Wenn ich im Jahr anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub habe, dann sind das im Monat 2,5 Tage. Die Vertragsdauer beträgt 4 Monate mal 2,5 Tage, das wären 10 Tage. Ich arbeite in Teilzeit unf habe eine 5 Tagewoche. Habe ich da einen Rechenfehler?
Zudem besteht bei mir eine Schwerbehinderung, wie werden für die Zeit die 5 Tage Zusatzurlaub berechnet?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.

Gruß
lepitete
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#2

Im Bundesurlaubsgesetz ist in §5 Abs. 1 geregelt, dass Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden VOLLEN Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat.
Ausgehend davon, dass die zusätzlichen 5 Tage genauso berechnet werden sind wir also bei folgender Rechnung:
35:12×3=8,75 Tage
Nach §5 Abs. 2 sind Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben auf volle Urlaubstage zu runden. Nach der Berechnung komme ich also auf 9 Urlaubstage.

Lässt man die 5 Tage zusätzlichen Urlaub außer Betracht ergibt sich folgende Rechnung:
30:12×3=7,5 Tage - gerundet während das 8 Urlaubstage

Ich gehe davon aus, dass die 5 Tage zusätzlicher Urlaub nicht berücksichtigt wurden oder ein Fehler beim Runden unterlaufen ist.
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#3

Ich würde eher davon ausgehen, dass die 8 Tage der tarifliche Urlaubsanspruch sind. Bestand vorher ein Arbeitsverhältmis und wenn ja wurde die Bescheinigung zun dort gewährten Urlaub vorgelegt?
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#4

Hallo, nein es ist der erste Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst,

Grüße
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#5

Andere Arbeitsverhältnisse außerhalb des öffentliches Dienstes?
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#6

Ja. seit 30 Jahren im Bereich Automotive.
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#7

Und wurde dem neuen Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung vorgelegt? Diese ist Voraussetzung zur Berechnung des Urlaubsanspruchs.
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#8

Nein, nicht das ich wüßte.
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