Anschaffung der Neuauflage des Personalvertretungsgesetzes - Kostenübernahme
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Personalrat in einer öffentlichen Behörde besteht aus fünf regulären Mitgliedern. Mit Beschlußfassung haben wir die Neuanschaffung des aktualisierten Personalvertretungsgesetzes bestimmt (jeweils ein Exemplar für jedes reguläre Mitglied + ein Exemplar für das Ersatzmitglied).
Die Dienststelle lehnt die Anschaffung der sechs Exemplare ab; Begründung war das Gebot der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln. Es reiche, wenn ein neues Exemplar für alle KollegInnen zur Verfügung stehe und jeweils untereinander ausgetauscht werde bzw. könne die Anschaffung des Basiskommentares als lose Blattsammlung angeboten werden.
Gibt es hierzu eine einschlägiges richterliches Urteil?
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#2

Erbsenzählerei!

Die Anschaffung des Basiskommentares dürfte sogar noch teurer sein...

Aber davon abgesehen, gehört das LPVG zur Grundaussattung eines jeden PR-Mitgliedes. 1 Exemplar zum Austausch untereinander ist doch vollkommen absurd. Wie sollen sich die einzelnen Mitglieder auf die Sitzungen vorbereiten, wenn das einzelne Exemplar "besetzt" ist...
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#3

Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung. Wir sind ebenso der Ansicht, daß das entsprechende LPVG zu unserer Grundausstattung gehört. Argumentativ sind wir deshalb auf der Suche nach einem entsprechenden Rechtsurteil.
Mit freundlichen Grüßen...
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#4

Geht es hier um die Kommentierung oder nur um den aktuellen Gesetzestext, den Ihr ja sicherlich von Eure Gewerkschaft erhalten könntet?
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#5

Ist es Eurer Dienststelle nicht peinlich, dass Ihr hier wegen rund 300,00 € diskutieren müsst?
Euer Vorsitzende sollte hier mal mit dem Dienststellenleiter ein Vier-Augen-Gespräch führen.
LG
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#6

Hallo,
hier ist ein Blick in die jeweilige Kommentierung ratsam.
Habt ihr das PVG mit Kommentierung? Wenn nicht habt ihr Anspruch darauf, dass euch die Kommentierung der Dienststelle jederzeit und unverzüglich überlassen wird.
Ich würde einen Beschluss fassen eine  Kommentierung für den PR zu kaufen. Wenn die Dienststelle es ablehnt, würde ich jeden Tag beim Dienststellenleiter auftauchen und die Überlassung der Kommentierung fordern weil du etwas nachlesen musst.
M. E. sollte die Kommentierung des PR die selbe sein den die Dienststelle hat. Sonst sind Probleme wieder vorprogrammiert.
Laut unserer Kommentierung zum BayPVG hat zum Beispiel ein 19 köpfiger Personalrat keinen Anspruch darauf, dass jedes Mitglied eine Ausfertigung einer Gesetzessammlung erhält. Es ist den Mitgliedern zuzumuten, die dem Gremium zur Verfügung gestellte Fachliteratur zu nutzen. Dabei ging es aber wie gesagt um eine Gesetzessammlung für jedes Mitglied.
Zum Glück haben wir da keine Probleme. Bei uns habe ich als PRV eine Kommentierung zum PVG und TVöD und meine Kollegen haben eine Fassung des PVG.
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