Anrechnung von creditpoints für den mD (aus dem dualen Studium)
#1

Hallo zusammen,
ich habe bis gestern im Beamtenverhältnis an der HSPV studiert. Durch die Ausbildungsleitung wurde mir mitgeteilt, dass ich im 3. Versuch Sozialrecht I nicht bestanden habe. Sozialrecht I wird als Fach im Studienabschnitt 3 gelehrt und die erste Klausur fand im Januar 2020 statt.
Den 3. Versuch (Joker) habe ich am 03.05.21 geschrieben. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt bereits im 4. Studienabschnitt befand und an allen Prüfungen teilgenommen habe und sicher das Fachgespräch und drei Hausarbeiten bestanden habe, habe ich bislang 94 creditpoints durch Studienleistungen an der HSPV erworben (plus evtl. 7 durch zwei Klausuren deren Ergebnis noch aussteht, dann: 101 cp), sowie 52 creditpoints in den Praxisabschnitten (Gesamt mit Klausuren: 153 cp).
Laut Ausbildungsleitung reicht die Anzahl der Punkte aus, um direkt als Beamtin im mittleren Dienst zu beginnen. Fraglich ist jedoch, wer genau für die Anerkennung der Studienleistungen zuständig ist? Die Anerkennung muss von einer übergeordneten Stelle vorgenommen werden, evtl. der Landespersonalausschuss? In meiner Ausbildungsbehörde bin ich der erste Fall dieser Art und ich wurde aufgefordert mich selbst darum zu kümmern. Falls also jemand hier von etwas Ähnlichem gehört hat, wäre ich für eine Antwort sehr sehr dankbar! Besonders im Hinblick auf die Zeit, die ein evtl. Anrechnungsverfahren dauert... 

Alles Gute!

Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Anrechnung von Zeiten
- Anrechnung früherer Dienstzeiten bei Pensionierung
- Anrechnung einer Betriebsrente auf Beamtenpension


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers