Anrechnung früherer Dienstzeiten bei Pensionierung
#1

Hallo, ich habe folgenden Werdegang:
zuerst Beamter bei der Bundesbehörde - Kündigung meinerseits
8 Jahre Ausbildung und Tätigkeit im Handwerk,
danach wieder Beamtentätigkeit bis Pensionierung.
Bei der Rentenversicherung wurde die Zeit bei der 1. Behörde mit Mindestbeitrag nachversichert.

Sind diese Jahre damit weg, oder werden sie ganz normal gerechnet?

Danke im Voraus

Gerd
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#2

Ich war damals gezwungen mein Beamtenverhältnis zu kündigen, denn man konnte sich nur 6 Jahre für die Erziehung von Kindern beurlauben lassen. Bei 3 Kindern war das definitiv zu wenig. Es gab auch keine Kindergärten mit wie heute üblich variablen Öffnungszeiten. So konnte ich auch keiner Halbtagstätigkeit nachgehen. 10 Jahre später habe ich ein neues Beamtenverhältnis begonnen. Durch die Nachversicherung meiner ersten Beamtentätigkeit wurden diese Jahre nicht mehr pensionserhöhend wirksam, wohl aber in der Zeitberechnung Dienstjahre. Du wirst mit 65 einen Anspruch auf eine kleine Rente haben. Diese Rente kann aber von der Pension aufgefressen werden. Mehr dazu steht im Gesetz.
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