Anrechnung Dienstjahre
#1

Guten Morgen, demnächst würde ein 25 Jähriges Dienstjubiläum anstehen - meiner Meinung nach. Leider wurde von der Personalabteilung die Meinung vertreten, dass eine vorherige Tätigkeit im öD nicht angerechnet werden würde. Zum Vorgang: 7 Jahre bei der Stadt (dort selbst gekündigt) - dann zwei Jahre Unterbrechung in der freien Wirtschaft - dann Anfang beim Landkreis wieder öD.
Ist die Aussage von der Personalabteilung richtig?

Viele Grüße
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#2

Das Problem ist die Unterbrechung.
Nach meiner Recherche ist es dann tatsächlich so, dass die vorhergehenden Zeiten dann nicht zählen.

Beatrix
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#3

Die Aussage ist korrekt. Die Unterbrechung bewirkt, dass die Beschäftigungszeit neu beginnt.

(vgl. § 34 Abs. 3 TVöD)
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